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Apolda: Hausfriedensbruch

Ein 34-jähriger Mann übernachtete widerrechtlich im Keller eines Mehrfamilienhauses trotz Hausverbot. Hausbewohner sollten bei Hinweisen sofort den Vermieter oder die Hausverwaltung informieren, um Gefahren abzuwenden.

Foto: unsplash

Apolda (ost)

Gestern meldete die Polizei, dass ein 34-jähriger Mann, der der Polizei bekannt ist, trotz Hausverbot wiederholt im Keller eines Mehrfamilienhauses im Ernst-Thälmann-Ring übernachtet hat. Sollten Bewohner Hinweise auf unbefugtes Betreten und Hausieren haben, sollten sie sich sofort an den Vermieter oder die Hausverwaltung wenden, um mögliche Gefahren zu vermeiden. Der widerrechtliche Aufenthalt stellt eine Straftat gemäß § 123 StGB dar und kann jederzeit bei der örtlichen Polizeidienststelle gemeldet werden.

Quelle: Presseportal

nf24