Mobiles Menü schließen
Startseite Schlagzeilen

Bad Frankenhausen/Kyffhäuser: Verbreitung von Kettenbriefen

Polizei warnt vor Verbreitung von beleidigenden Inhalten in sozialen Medien.

Foto: unsplash

Bad Frankenhausen (ost)

Am Sonntag haben Bürger aus Bad Frankenhausen die Polizeiinspektion Kyffhäuser kontaktiert. Sie haben Beiträge auf verschiedenen Social-Media-Plattformen gesehen, in denen eine Person aus dem Ort öffentlich verächtlich gemacht wurde, unter Angabe persönlicher Daten. Diese Nachricht wurde auch in anderen Foren verbreitet.

Dieses Verhalten verstößt gegen die Datenschutzgrundverordnung und das Strafgesetzbuch. Wer Personen öffentlich verächtlich macht oder Meinungen verbreitet, die geeignet sind, die Person öffentlich herabzusetzen, wenn diese nicht nachweislich wahr sind, erfüllt den Straftatbestand der Üblen Nachrede. Dies kann mit einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder einer Geldstrafe geahndet werden. Das Veröffentlichen persönlicher Daten in sozialen Medien wie Name, Adresse, Kfz-Kennzeichen usw. kann ebenfalls gegen die Datenschutzgrundverordnung verstoßen.

Im Zuge der rechtlichen Prüfung wurden entsprechende Ermittlungsverfahren unter dem genannten Anfangsverdacht eingeleitet.

Die Polizei weist darauf hin, dass das weitere Verbreiten solcher Nachrichten strafrechtlich geprüft wird und empfiehlt, den betreffenden Beitrag nicht zu erstellen oder zu teilen.

Quelle: Presseportal

nf24