Mobiles Menü schließen
Startseite Schlagzeilen

Dortmund: Zoll überprüft Baugewerbe

Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls führt bundesweit eine Schwerpunktprüfung gegen Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung in der Baubranche durch. Rund 3.200 Zöllner kontrollieren Baustellen, um Sozialversicherung, Arbeitsgenehmigungen und Mindestlöhne zu überprüfen.

Foto:Quelle Zoll
Foto: Presseportal.de

Bonn (ost)

Heute führt die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls (FKS) eine landesweite koordinierte, risikoorientierte Schwerpunktprüfung gegen Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung in der Baubranche durch. Mehr als 3.200 Zöllnerinnen und Zöllner von allen Hauptzollämtern sind auf Baustellen im Einsatz, um zu überprüfen, ob Arbeitgeber ihre Beschäftigten ordnungsgemäß zur Sozialversicherung angemeldet haben, ob Sozialleistungen zu Unrecht bezogen werden oder wurden, ob Ausländer die erforderlichen Arbeitsgenehmigungen oder Aufenthaltstitel haben und ob die Mindestlöhne eingehalten werden. Die Überprüfungen erfolgen durch Befragungen von Personen und/oder Prüfungen von Geschäftsunterlagen. Der Zoll legt bei der Erfüllung seiner Aufgaben nach dem Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz (SchwarzArbG) aufgrund der volkswirtschaftlichen Bedeutung einen besonderen Schwerpunkt auf das Baugewerbe. Im Jahr 2025 hat die FKS im Bauhaupt- und Baunebengewerbe sowie in den Branchen des Dachdecker-, Elektro-, Gerüstbauer-, Maler- und Lackiererhandwerks sowie des Steinmetz- und Steinbildhauergewerbes bundesweit über 10.000 Strafverfahren und knapp 7.900 Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet. Rund 60 Prozent der im Jahr 2025 von der FKS festgestellten Schadenssumme sind auf die Baubranche zurückzuführen (alle Jahresergebnisse der FKS: https://www.zoll.de/DE/Fachthemen/Arbeit/Bekaempfung-der-Schwarzarbeit-und-illegalen-Beschaeftigung/Statistikveroeffentlichung/statistikveroeffentlichung_node.html#vt-sprg-4)

Die Prüfungen vor Ort sind oft nur der Beginn umfassender Ermittlungen der FKS. Ein aktuelles Strafverfahren vor dem Landgericht Dortmund zeigt, dass diese zu schweren Strafen führen können. Ein Angeklagter wurde zu einer Haftstrafe von fast drei Jahren verurteilt, weil er mit seinem Bauunternehmen in über 50 Fällen Arbeitsentgelt vorenthalten hat. Die Ermittler deckten dabei einen Gesamtschaden von knapp 2,7 Millionen Euro auf.

Die heutigen Zollprüfungen werden bis in die Abendstunden fortgesetzt. Eine Pressemitteilung mit den vorläufigen Gesamtergebnissen wird voraussichtlich im Laufe des morgigen Tages veröffentlicht.

Zusatzinformation

Die FKS führt regelmäßig bundesweite Schwerpunkt- und Sonderprüfungen auf Basis des risikoorientierten Prüfungsansatzes durch. Diese koordinierten Prüfungen sind ein wichtiges Instrument zur Verringerung der gesellschaftlichen Akzeptanz von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung und tragen zusätzlich zur flächendeckenden Aufdeckung und Bestrafung von Verstößen bei. Im Dachdecker-, Elektro-, Gerüstbauer- sowie Maler- und Lackiererhandwerk gelten branchenspezifische Mindestlöhne. In allen anderen Branchen des Baugewerbes gilt der allgemeine gesetzliche Mindestlohn, der seit dem 1. Januar 2026 13,90 Euro pro Stunde beträgt.

Quelle: Presseportal

nf24