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Dresden: Schmuggel von 23.000 Zigaretten entdeckt

Zoll findet Zigaretten im Auto eines tschechischen Ehepaars, das 8.000 Euro zahlt.

Zigaretten unter Wolldecken versteckt, Foto: Zoll
Foto: Presseportal.de

Erfurt/Bärenstein (ost)

Der Zoll entdeckte am vergangenen Donnerstag (16.01.2025) rund 23.000 geschmuggelte Zigaretten bei der Kontrolle des Autos eines tschechischen Ehepaars in Bärenstein im Erzgebirgskreis. Vor Ort verlangte der Zoll die fälligen Steuern und eine Sicherheitsleistung in Höhe von 8.000 Euro.

Der 53 Jahre alte Fahrer behauptete gegenüber den Beamten, dass er aus der Tschechischen Republik komme und nur Umzugsgut im Auto habe. Das Ehepaar verneinte die Frage, ob sie steuerpflichtige Waren oder Bargeld dabei hätten.

Bei der anschließenden Fahrzeugkontrolle fanden die Beamten im Kofferraum – unter Wolldecken versteckt – mehrere Kartons und Plastiktüten mit insgesamt 22.922 Zigaretten mit polnischem Steuerzeichen. Im Handschuhfach entdeckten die Zöllner außerdem schriftliche Aufzeichnungen, die auf Zigarettenhandel hindeuteten, und schließlich über 8.000 Euro Bargeld in einer Geldbörse.

Der Fahrer gab an, dass er die Zigaretten hauptsächlich für sich selbst, aber auch für Freunde in Deutschland gekauft hatte.

Die Zöllner leiteten ein Ermittlungsverfahren gegen den Mann wegen des Verdachts der Steuerhinterziehung ein. Gegen seine 66 Jahre alte Ehefrau wird wegen des Verdachts der Beihilfe ermittelt.

Der Ehemann zahlte vor Ort die Tabaksteuer in Höhe von etwa 4.300 Euro sowie eine Sicherheitsleistung von ungefähr 3.700 Euro für die zu erwartende Strafe von 8.000 Euro Bargeld.

Die Zigaretten wurden beschlagnahmt und werden nach Abschluss des Verfahrens vernichtet. Das Zollfahndungsamt Dresden führt die weiteren Ermittlungen durch.

Zusätzliche Information:

Unter bestimmten Bedingungen können Zigaretten aus anderen EU-Ländern steuerfrei nach Deutschland eingeführt werden:

Die Ware wurde im anderen EU-Land ordnungsgemäß versteuert, wird von der Person selbst nach Deutschland gebracht und ist für den Eigenbedarf dieser Person bestimmt (private Zwecke). Die Ware gilt als für den Eigenbedarf, wenn sie ausschließlich für den persönlichen Bedarf erworben wurde. Das Mitbringen von Waren für andere Personen (auch als Geschenk) ist nicht gestattet. Innerhalb einer Richtmenge von 800 Zigaretten können Tabakwaren aus anderen EU-Ländern (mit Ausnahme der Sondergebiete) steuerfrei mitgebracht werden, wenn sie für den Eigenbedarf bestimmt sind. Bei dieser Richtmenge wird davon ausgegangen, dass sie für den Eigenbedarf bestimmt sind.

Quelle: Presseportal

nf24