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Erfurt/Chemnitz/Vogtlandkreis/Wismar/Kiel/Wolgast: Durchsuchungen wegen Schwarzarbeit

Beamte des Zolls durchsuchen sechs Objekte wegen Beitragsvorenthaltung zur Sozialversicherung im Schiffsausbaugewerbe. Ermittlungen gegen fünf Beschuldigte und eine Beihilfeverdächtige laufen.

Foto: unsplash

Erfurt/Chemnitz/Vogtlandkreis/Wismar/Kiel/Wolgast (ost)

(Gemeinsame Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Chemnitz und des Hauptzollamtes Erfurt vom 7. Oktober 2026)

Etwa hundert Zollbeamte durchsuchen seit dem Morgen (07.10.2026) im Auftrag der Staatsanwaltschaft Chemnitz insgesamt sechs Standorte im Vogtlandkreis und in Norddeutschland (Wohn- und Geschäftsräume, Werften).

Die Aktion richtet sich gegen fünf Verdächtige (40 – 62), die Sozialversicherungsbeiträge vorenthalten und Lohnsteuern hinterzogen haben sollen. Eine Verdächtige (56) wird wegen des Verdachts der Beihilfe zu diesen Straftaten untersucht.

Den Verdächtigen wird vorgeworfen, Sozialversicherungsbeiträge zurückgehalten und veruntreut zu haben sowie Steuern hinterzogen zu haben. Sie sollen mit Arbeitnehmern, die nicht sozialversichert waren und für die keine Sozialversicherungsbeiträge und Lohnsteuer gezahlt wurden, Schwarzarbeitsleistungen im Schiffsausbau erbracht haben.

Um die Schwarzarbeit zu verschleiern, sollen die Verdächtigen Werkvertragsbeziehungen mit rumänischen Subunternehmen vorgetäuscht und rumänische Arbeitnehmer auf deutschen Werften im Rahmen einer Entsendung beschäftigt haben. Ein Großteil der Entsendebescheinigungen der rumänischen Sozialversicherung soll dabei manipuliert worden sein.

Die Ermittlungen haben den Verdacht erhärtet, dass auf diese Weise gezielt die Sozialversicherungspflicht in Deutschland umgangen wurde und die Verdächtigen seit 2021 als Arbeitgeber der in Deutschland tätigen ausländischen Arbeitskräfte fungierten.

Nach aktuellen Schätzungen beläuft sich der entstandene Schaden auf etwa fünf Millionen Euro.

Im Rahmen der Durchsuchungen haben die Beamten bereits Beweismittel sichergestellt, darunter auch Smartphones. Auf den Werften werden zudem Zeugenbefragungen durchgeführt.

Die Maßnahmen dauern derzeit noch an. Nähere Angaben können derzeit nicht gemacht werden.

Zusätzliche Informationen:

Wer in Deutschland arbeitet, unterliegt grundsätzlich der deutschen Sozialversicherungspflicht, unabhängig davon, ob es sich um eine Arbeitnehmerin oder einen Arbeitnehmer handelt.

Bei grenzüberschreitenden Arbeitseinsätzen, beispielsweise wenn Arbeitnehmer vorübergehend in Deutschland arbeiten, aber eigentlich in einem anderen EU-Staat beschäftigt sind, können Ausnahmen im Rahmen einer sogenannten Entsendung gelten.

Wenn Arbeitnehmer aus einem anderen EU-Staat vorübergehend zur Arbeit nach Deutschland entsandt werden, ändert sich der Arbeitsort. Das anzuwendende Sozialversicherungsrecht ändert sich nicht, wenn unter anderem die arbeitsrechtliche Bindung zwischen ausländischem Arbeitgeber und Arbeitnehmer bestehen bleibt, eine nennenswerte Tätigkeit des Arbeitgebers im Niederlassungsstaat besteht und die Tätigkeit in Deutschland zeitlich begrenzt ist. Der ausländische Sozialversicherungsträger stellt außerdem eine Entsendebescheinigung aus, aus der hervorgeht, welches Sozialversicherungsrecht anwendbar ist.

Quelle: Presseportal

nf24