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Erfurt: Falsche Ärzte bedrohen Senioren

Telefonbetrüger geben sich als Ärzte aus und fordern hohe Geldbeträge für angeblich dringende Operationen. Polizei warnt vor Betrugsmasche.

Foto: Depositphotos

Erfurt (ost)

Telefonbetrüger versuchten am Mittwoch im Erfurter Stadtgebiet, mehrere Senioren um ihr Erspartes zu bringen, indem sie eine perfide Variante des Schockanrufs anwendeten. In vier bekannten Fällen gaben sich die Anrufer als Ärzte eines Erfurter Krankenhauses aus und behaupteten, die Tochter der Angerufenen sei schwer an Krebs erkrankt und benötige dringend Behandlung.

Bei einer 70-jährigen Frau forderte eine vermeintliche Ärztin 75.000 Euro für eine notwendige Operation. Die Seniorin sollte das Geld persönlich ins Krankenhaus bringen und währenddessen mit niemandem sprechen. In einem anderen Fall wurde einer 92-jährigen Frau vorgegaukelt, teure Medikamente aus der Schweiz seien für die Behandlung eines Angehörigen erforderlich. Die Anruferin fragte gezielt nach Bargeld, Schmuck und Gold. Auch eine 86-jährige Frau und ein 73-jähriger Mann erhielten ähnliche Anrufe. Um Druck auszuüben, war in einem Fall im Hintergrund eine Frau zu hören, die sich als die Tochter der Angerufenen ausgab und um Hilfe bat. Alle vier Senioren wurden rechtzeitig skeptisch und beendeten die Gespräche. Es kam zu keinen Geld- oder Wertgegenstandsübergaben.

Die Polizei warnt eindringlich vor dieser Betrugsmasche. Weder Ärzte noch Krankenhäuser fordern am Telefon hohe Geldbeträge für dringend notwendige medizinische Behandlungen oder schicken Personen zur Abholung von Bargeld oder Wertgegenständen. Betrüger setzen ihre Opfer bewusst unter Druck und versuchen, Angst und Sorge durch angebliche schwere Erkrankungen von Angehörigen auszulösen.

Wenn Sie einen solchen Anruf erhalten, beenden Sie das Gespräch sofort und geben Sie keine Informationen über Bargeld, Schmuck oder andere Vermögenswerte preis. Rufen Sie den angeblich betroffenen Angehörigen selbst unter der Ihnen bekannten Telefonnummer an. Übergeben Sie niemals Geld oder Wertgegenstände an unbekannte Personen. Im Zweifelsfall informieren Sie die Polizei. (DS)

Quelle: Presseportal

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