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Erfurt/Gera: Zoll deckt Schwarzarbeit in Gera auf

Bauunternehmer und Imbissbesitzerin zu Freiheitsstrafen auf Bewährung verurteilt. Das Amtsgericht Gera verurteilte einen Bauunternehmer zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten, während eine Imbissbesitzerin zu einer Strafe von einem Jahr und sechs Monaten verurteilt wurde.

Foto: unsplash

Erfurt/Gera (ost)

Im April dieses Jahres wurde ein 50-jähriger Bauunternehmer vom Amtsgericht Gera wegen des Vorenthaltens von Sozialversicherungsbeiträgen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten verurteilt. Die Vollstreckung wurde zur Bewährung ausgesetzt.

Nach den Untersuchungen der Staatsanwaltschaft Gera und des Hauptzollamtes Erfurt wurde dem rechtskräftig Verurteilten nachgewiesen, dass er in den Jahren 2018 bis 2020 Arbeitnehmer „schwarz“ beschäftigte, indem er sie nicht oder nicht vollständig zur Sozialversicherung anmeldete und zu niedrige Sozialbeiträge zahlte. Dadurch entstand der Sozialversicherung ein Schaden von etwa 400.000 Euro.

Die Ermittlungen begannen mit einer Betriebsprüfung des Zolls. Bei der Prüfung der Geschäftsunterlagen stieß der Zoll auf Unregelmäßigkeiten in der Buchführung des Bauunternehmens. Um die Schwarzlohnzahlungen zu verbergen, benutzte der Verurteilte sogenannte Abdeckrechnungen von Servicefirmen.

Auch eine 48-jährige Imbissbesitzerin aus Gera wurde im Frühjahr dieses Jahres vom Amtsgericht Gera wegen Schwarzarbeit zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten verurteilt. Die Vollstreckung wurde auch hier zur Bewährung ausgesetzt.

Den Sozialversicherungsträgern entstand ein Schaden von 66.000 Euro, da die Verurteilte ihre Arbeitnehmer nicht oder nicht vollständig zur Sozialversicherung anmeldete und zu niedrige Sozialversicherungsbeiträge zahlte. Gleichzeitig hinterzog sie Steuern in Höhe von knapp 400.000 Euro aufgrund nicht korrekt verbuchter Geschäftsumsätze.

Neben der Freiheitsstrafe wurde auch die Einziehung von Wertersatz in Höhe des entstandenen Schadens angeordnet.

Beide Verurteilten haben in den Hauptverhandlungen ihre Taten zugegeben.

Ziel des An- und Verkaufs von Abdeckrechnungen ist die Schaffung eines Schwarzgeldkreislaufs, um Sozialabgaben und Steuern zu sparen. Die Arbeitnehmer der Rechnungskäufer werden oft nicht oder nur mit einem niedrigeren Lohn zur Sozialversicherung angemeldet und durch Schwarzgeldzahlungen bezahlt. Neben der Schädigung der Sozialversicherung und des Fiskus sind die betroffenen Arbeitnehmer nicht oder nur unzureichend sozialversichert.

Quelle: Presseportal

nf24