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Frankfurt am Main: Zoll deckt Schwarzarbeit im Rhein-Main Gebiet auf

Bauunternehmer zu einer Freiheitsstrafe von sieben Jahren und acht Monaten verurteilt. Das Landgericht Frankfurt am Main hat im März dieses Jahres einen Bauunternehmer erneut wegen Vorenthaltens von Sozialversicherungsbeiträgen und Steuerhinterziehung zu einer Haftstrafe verurteilt.

Baustellenkontrolle des Zolls, Foto: Zoll (Symbolbild)
Foto: Presseportal.de

Erfurt/ Frankfurt am Main (ost)

Im März dieses Jahres wurde ein Bauunternehmer vom Landgericht Frankfurt am Main erneut wegen Vorenthaltens von Sozialversicherungsbeiträgen und Steuerhinterziehung zu einer Haftstrafe verurteilt. Bereits zuvor war er wegen Beihilfe zu ähnlichen Straftaten rechtskräftig verurteilt worden. Drei weitere Personen wurden der Beihilfe schuldig gesprochen.

Ein 49-jähriger Bauunternehmer aus Frankfurt am Main erhielt eine Gesamtfreiheitsstrafe von sieben Jahren und acht Monaten. Seine 29-jährige Nichte und sein 29-jähriger Cousin erhielten jeweils eine Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren wegen Beihilfe, die zur Bewährung ausgesetzt wurde. Sein 31-jähriger Schwager erhielt eine Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und neun Monaten, ebenfalls zur Bewährung.

Die Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main und das Hauptzollamt Erfurt konnten dem rechtskräftig Verurteilten nachweisen, dass er in den Jahren 2018 bis 2024 Arbeitnehmer “schwarz” beschäftigte, indem er sie nicht oder nicht vollständig zur Sozialversicherung anmeldete und zu niedrige Sozialabgaben und Steuern zahlte. Dadurch entstand ein Schaden von über 20 Millionen Euro.

Das Hauptzollamt Erfurt führte vorangegangene Ermittlungsverfahren durch. Im November 2024 wurden bundesweite Durchsuchungen durchgeführt, bei denen drei Haftbefehle, 57 Durchsuchungsbeschlüsse und Vermögensarreste in Höhe von insgesamt ca. 175.000 Euro vollstreckt wurden. Bei der Auswertung der sichergestellten Unterlagen wurde festgestellt, dass der Verurteilte Abdeckrechnungen von Servicefirmen verwendete, um die Schwarzlohnzahlungen zu verschleiern.

Die Verurteilten haben ihre Taten vollständig gestanden.

Zusätzliche Informationen:

Der Zoll untersucht und ermittelt unter anderem komplexe Formen von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung, wie zum Beispiel Kettenbetrug.

Kettenbetrugsverfahren sind gekennzeichnet durch den An- und Verkauf sowie die Buchung falscher Belege, wie Scheinrechnungen, gegen Zahlung einer Provision.

Das Ziel des An- und Verkaufs von Abdeckrechnungen ist die Schaffung eines Schwarzgeldkreislaufs, um Sozialabgaben und Steuern zu sparen. Die Arbeitnehmer der Rechnungskäufer werden oft nicht oder nur mit einem geringen Lohn zur Sozialversicherung angemeldet und durch Schwarzgeldzahlungen entlohnt. Neben der Schädigung der Sozialversicherung und des Fiskus sind die betroffenen Arbeitnehmer nicht oder nur unzureichend sozialversichert.

Quelle: Presseportal

nf24