Der Zoll kontrollierte die Einhaltung des Mindestlohns in Thüringen und Südwestsachsen. Dabei wurden 63 Fälle mit Unregelmäßigkeiten festgestellt.
Gera: Bundesweite Mindestlohnprüfung des Zolls
Erfurt (ost)
Am 17. Oktober 2024 überprüfte die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls die Einhaltung des gesetzlichen Mindestlohns in Thüringen und Südwestsachsen im Rahmen einer landesweiten Inspektion. Die Kontrollen des Zolls waren Teil einer grenzüberschreitenden Inspektion in der Europäischen Union, die von der Europäischen Arbeitsbehörde (ELA) koordiniert wurde. In Gera begleiteten zwei tschechische Arbeitsinspektoren und ein Vertreter der ELA die Zollinspektionen.
Mehr als 100 Zöllnerinnen und Zöllner des Hauptzollamtes Erfurt (69 in Thüringen, 34 in Südwestsachsen) befragten insgesamt 441 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer (320 in Thüringen, 121 in Südwestsachsen) in 115 Einrichtungen (Geschäfte, Betriebe, Baustellen; 68 in Thüringen, 47 in Südwestsachsen) zu ihren Arbeitsbedingungen.
Neben der Überprüfung des Mindestlohns kontrollierte der Zoll auch, ob Arbeitgeber ihre Beschäftigten ordnungsgemäß zur Sozialversicherung angemeldet haben, ob Beschäftigte unrechtmäßig Sozialleistungen erhalten oder erhalten haben und ob Ausländer die erforderlichen Arbeitsgenehmigungen oder Aufenthaltstitel für ihre Beschäftigung besitzen.
In 63 Fällen identifizierte der Zoll Hinweise auf mögliche Unregelmäßigkeiten, die weiter untersucht werden müssen:
Vor Ort leitete der Zoll bereits acht Strafverfahren und zwölf Bußgeldverfahren wegen des Verdachts auf Verstöße gegen ausländerrechtliche Bestimmungen ein.
An die Inspektionen schließen sich umfangreiche Überprüfungen der Geschäftsunterlagen an, bei denen die vor Ort gesammelten Daten der Beschäftigten mit der Lohn- und Finanzbuchhaltung der Arbeitgeber abgeglichen werden. Dabei steht der Zoll in engem Austausch mit der Deutschen Rentenversicherung und anderen Behörden.
Seit dem 1. Januar 2024 beträgt der allgemeine gesetzliche Mindestlohn 12,41 Euro brutto pro Stunde. Jede Arbeitnehmerin und jeder Arbeitnehmer hat Anspruch darauf. Vereinbarungen mit dem Arbeitgeber, die diesen Mindestlohn unterschreiten, sind nichtig und werden bei Entdeckung bestraft. Neben dem allgemeinen Mindestlohn gibt es auch Branchenmindestlöhne, zum Beispiel in der Pflege, der Gebäudereinigung und im Dachdeckerhandwerk.
Quelle: Presseportal