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Hohenleuben: Unerlaubter Drohnenflug bei Justizvollzugsanstalt

Ein 54-Jähriger ließ eine Drohne über die Einrichtung fliegen, was zu einem Ordnungswidrigkeitenverfahren führte.

Foto: unsplash

Greiz (ost)

Hohenleuben. Am Montagabend (02.06.2026) wurde der Polizei ein Vorfall mit einer Drohne in der Nähe der Justizvollzugsanstalt Hohenleuben gemeldet.

Nach den vorliegenden Informationen ließ ein 54-Jähriger gegen 19:03 Uhr von seinem Grundstück aus eine Drohne starten. Die Aufzeichnungen der Justizvollzugsanstalt zeigen, dass die Drohne mehrmals über die Außenmauer der Einrichtung geflogen ist. Der Flug dauerte insgesamt knapp zwei Minuten.

Da sich Hohenleuben in einem Gebiet befindet, in dem Drohnenflüge verboten sind, leiteten die Polizeibeamten in Greiz ein Ordnungswidrigkeitenverfahren gemäß dem Luftverkehrsgesetz ein. Der verantwortliche Drohnenführer wurde an seiner Wohnadresse gefunden und gab den Flug zu. Die Drohne wurde beschlagnahmt.

Die weiteren Untersuchungen werden von der zuständigen Behörde durchgeführt. (DL)

Quelle: Presseportal

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