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Karlsruhe: Durchsuchungen im Zusammenhang mit Gazprom Germania GmbH

Die Bundesanwaltschaft führt Durchsuchungen in Berlin und Frankfurt durch, um Verdächtigen von Verstößen gegen das AWG und versuchter verfassungsfeindlicher Sabotage auf den Grund zu gehen.

Foto: unsplash

Karlsruhe (ost)

Seit dem heutigen Morgen (24. Juni 2026) führt die Bundesanwaltschaft aufgrund von Beschlüssen des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofs Durchsuchungen in den Räumlichkeiten eines Beschuldigten und einer nicht-tatverdächtigen Person in Berlin sowie eines Unternehmens in Frankfurt am Main durch.

Der Beschuldigte wird wegen Beihilfe zu Verstößen gegen Investitionsbestimmungen gemäß dem AWG (§ 15 Abs. 4 S. 1 Nr. 1, § 18 Abs. 1b Nr. 1 AWG, § 27 StGB) und versuchter verfassungsfeindlicher Sabotage (§ 88 Abs. 1 Nr. 3, §§ 22, 23, 27 Abs. 1 StGB) untersucht.

Der Hintergrund ist, dass die Gazprom Germania GmbH mit Sitz in Berlin Ende März 2022 durch Anteilsverkäufe auf Umwegen aus dem russischen Gazprom-Konzern herausgelöst wurde. Ein Moskauer Unternehmen ohne Branchenbezug trat als neuer Eigentümer auf. Nach dem Verkauf ordnete der neue Eigentümer die Liquidation der Gazprom Germania GmbH an. Zu diesem Zeitpunkt hielt die Gesellschaft mindestens 25 Prozent der Erdgasspeicherkapazitäten in Deutschland. Die Liquidierungsanordnung erfolgte ohne Genehmigung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie gemäß § 15 Abs. 4 Nr. 1 AWG.

Es besteht der Verdacht, dass die Veräußerung und Liquidierung darauf abzielten, die Gasversorgung in Deutschland zu beeinträchtigen. Dem Beschuldigten – ein russischer Staatsangehöriger – wird vorgeworfen, die Umsetzung des Liquidationsbeschlusses zur Erreichung dieses Ziels unterstützt zu haben. Die Umsetzung konnte verhindert werden, da das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie die einstweilige treuhänderische Verwaltung der Gazprom Germania GmbH durch die Bundesnetzagentur anordnete.

Es gab keine Festnahmen. Die heutigen Durchsuchungen sollen dazu dienen, die bestehenden Verdachtsmomente aufzuklären.

Die polizeilichen Ermittlungen werden vom Zollkriminalamt durchgeführt.

Quelle: Presseportal

nf24