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Köln: Haftbefehl wegen versuchter Mitgliedschaft in IS

Die Bundesanwaltschaft hat gestern einen syrischen Staatsangehörigen vor den Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs vorgeführt. Der Beschuldigte plante ein Selbstmordattentat für den IS.

Foto: unsplash

Karlsruhe (ost)

Am gestrigen Tag (19. August 2025) wurde der syrische Staatsbürger Mamdouh A. von der Bundesanwaltschaft vorgeführt.

Er wird verdächtigt, versucht zu haben, sich als Mitglied an einer terroristischen Vereinigung im Ausland zu beteiligen (§ 129a Abs. 1, § 129b Abs. 1, § 22, § 23 Abs. 1 StGB).

Der Haftbefehl beschuldigt ihn im Wesentlichen wie folgt:

Im Juli 2025 nahm Mamdouh A. über einen Messenger-Dienst Kontakt zu einem vermutlichen Mitglied der ausländischen terroristischen Vereinigung „Islamischer Staat“ (IS) auf und schwor diesem die Treue. Er plante, nach Syrien zu reisen, um dort ein Selbstmordattentat für den IS zu verüben.

Seit dem 2. August 2025 befand sich der Beschuldigte zunächst in polizeilichem Langzeitgewahrsam des Polizeipräsidiums Köln. Gestern hat der Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs Haftbefehl erlassen und die Untersuchungshaft angeordnet.

Quelle: Presseportal

nf24