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Leutenberg/Steinsdorf: Zwei 13-Jährige mit nicht versichertem Moped unterwegs

Polizeikontrolle entlarvt minderjährige Fahrer ohne Versicherung und Erlaubnis, Eltern haften möglicherweise für Verstöße gegen Verkehrsvorschriften.

Foto: Depositphotos

Leutenberg/Steinsdorf (ost)

Am Mittwoch, dem 08.07.2026, um etwa 22.30 Uhr, überprüften Polizeibeamte zwei 13-jährige Personen, die auf einem Moped unterwegs waren, auf einem Feldweg zwischen der Kreisstraße 167 bei Steinsdorf und der Staumauer Hohenwarte.

Ein Traktorfahrer hatte zuvor die Polizei informiert, da es fast zu einem Zusammenstoß mit einem Moped gekommen war, das offensichtlich von einem Kind gefahren wurde.

Die Polizeibeamten trafen die beiden 13-jährigen Jungen auf dem Moped an. Es stellte sich heraus, dass einer der Jungen das Fahrzeug im öffentlichen Verkehrsraum gefahren hatte.

Bei der Kontrolle wurde festgestellt, dass das Moped keine gültige Haftpflichtversicherung hatte. Außerdem gab es Hinweise auf technische Änderungen am Fahrzeug, die dazu führen könnten, dass die Betriebserlaubnis erloschen ist. Da beide Jungen erst 13 Jahre alt waren, besaßen sie natürlich auch keine Fahrerlaubnis.

Die Polizei dokumentierte den Vorfall und prüft, ob eine verantwortliche Person den Jungen die Fahrt erlaubt hat. Auch dies könnte strafrechtliche Konsequenzen haben.

Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen wurden die beiden Jungen ihren Erziehungsberechtigten übergeben.

Aufgrund der zunehmenden Verkehrsunfälle und der festgestellten Verstöße im Zusammenhang mit Mopeds und Motorrädern weist die Polizei nachdrücklich auf die geltenden Vorschriften hin.

Motorisierte Zweiräder dürfen nur mit einer gültigen Haftpflichtversicherung im öffentlichen Straßenverkehr gefahren werden. Nicht genehmigte technische Änderungen führen regelmäßig zum Erlöschen der Betriebserlaubnis. Solche Manipulationen sind nicht nur ein Verstoß, sondern können die Verkehrssicherheit erheblich gefährden und das Risiko schwerer Verkehrsunfälle deutlich erhöhen.

Die Polizei appelliert daher besonders an Eltern und Fahrzeughalter, darauf zu achten, dass Fahrzeuge den gesetzlichen Vorschriften entsprechen und nur von Personen gefahren werden, die im Besitz der erforderlichen Fahrerlaubnis sind.

Quelle: Presseportal

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