Ein Mann leistet Widerstand gegen die Polizei, beleidigt Beamte und wird zweimal in Gewahrsam genommen. Nach Bedrohung und Sachbeschädigung drohen ihm mehrere Ermittlungsverfahren.
Mühlhausen: Zwei Minuten Freiheit – Gewahrsamzelle 2.0

Mühlhausen (ost)
Am Sonntagmorgen alarmierte ein 29-jähriger Mühlhäuser um 03:54 Uhr die Polizei über den Notruf. Während einer Auseinandersetzung zwischen dem 29-jährigen Mann und den Sicherheitsdienstmitarbeitern bei einer Veranstaltung in der Windeberger Landstraße wurden die Beamten der Polizei Mühlhausen hinzugezogen. Bereits am Telefon zeigte sich der Mann aggressiv und forderte lautstark. Auch vor Ort ließ er sich durch seine Erregung nicht beruhigen. Um eine Anzeige aufzunehmen, wurde ein Platzverweis erteilt. Anschließend beleidigte der 29-jährige Mann die Beamten und eine anwesende Person. Zudem beschädigte er die Seitenspiegel zweier geparkter Fahrzeuge. Aufgrund seiner Erregung und Alkoholisierung (1,34 Promille) war die Durchsetzung des Platzverweises unumgänglich. Der Mann entschied sich, Widerstand gegen die Beamten zu leisten, der mit körperlicher Gewalt unterbunden wurde. Während des Transports zur Dienststelle und der Unterbringung in der Gewahrsamzelle beleidigte der Mann die Beamten mehrmals aggressiv mit ehrverletzenden und diffamierenden Inhalten.
Während seines Aufenthalts in der Zelle äußerte er fortlaufend über die Gegensprechanlage verbalen Widerstand gegen den Gewahrsam. Mit der Zeit wurde er aus dem Gewahrsam entlassen. Die grundlegende fremdaggressive Stimmung hatte sich nicht gelegt. Nach Verlassen der Polizeiinspektion bedrohte der 29-jährige Mann einen Beamten mit dem Tod. Aufgrund seines fremdaggressiven Verhaltens wurde der Gewahrsam weniger als zwei Minuten nach dem vorherigen erneut angeordnet. Mehrere Beamte folgten dem Mann, der erneut Widerstand leistete.
Die erneute Unterbringung in der Gewahrsamszelle wurde durch einen hinzugezogenen Richter bestätigt.
Der Mann muss sich nun wegen mehrerer Straftaten wie Bedrohung, Beleidigung, Sachbeschädigung und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte verantworten.
Quelle: Presseportal








