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Neuhaus am Rennweg / Sonneberg: Hohe Kosten für falschen Amoklauf am Schulcampus

Ein vermeintlicher “Scherz” führt zu einem Großeinsatz der Polizei und einem Kostenbescheid in Höhe von mehreren tausend Euro für den Verursacher.

Foto: unsplash

Neuhaus am Rennweg / Sonneberg (ost)

Was als sogenannter “Spaß” oder schlechter Scherz gedacht war, hat für den Verursacher schwerwiegende finanzielle Konsequenzen. Nach einer Amokdrohung am Schulcampus Neuhäuser, die am 9. Mai 2025 zu einem Großeinsatz der Polizei führte, hat die Landespolizeidirektion Erfurt nun einen Kostenbescheid in Höhe von mehreren tausend Euro ausgestellt. An einem Freitagmorgen im Mai 2025 wurde der Polizeiinspektion Sonneberg eine Amokdrohung gemeldet, nachdem an der Schule des Gymnasiums am Apelsberg ein entsprechender Schriftzug entdeckt wurde.

Die Polizei reagierte sofort mit einer großen Anzahl von Beamten: Neben der Polizei aus Sonneberg wurde auch starke Unterstützung direkt von der LPI Saalfeld nach Neuhaus beordert.

Trotz einer genauen Gefährdungseinschätzung durch die Polizeiführung und die Schulleitung bestand zum Glück zu keiner Zeit eine akute Gefahr für Schüler, Lehrer oder die anwesenden Abiturienten, so dass auf eine Evakuierung verzichtet werden konnte. Dennoch beanspruchte der Vorfall massive polizeiliche Ressourcen.

Deutliche Warnung an Nachahmer: “Scherze” kosten Geld

Mit dem aktuellen Kostenbescheid macht die Polizei Thüringen unmissverständlich klar, dass polizeiliche Großeinsätze, die durch vermeintliche Scherze oder inszenierte Drohungen verursacht werden, keine harmlosen Vergehen sind.

Wer glaubt, Amokdrohungen oder ähnliche Notrufe anonym oder aus “Spaß” absetzen zu können, muss mit drastischen rechtlichen und finanziellen Konsequenzen rechnen. Die Kosten für den stundenlangen Einsatz von Dutzenden von Einsatzkräften, Streifenwagen und Mannschaftswagen werden konsequent den Verursachern in Rechnung gestellt.

In diesem konkreten Fall belaufen sich die Kosten auf mehrere tausend Euro. Die Polizei betont erneut nachdrücklich, dass derartige Taten strafrechtlich verfolgt werden und die Täter neben dem Strafverfahren auch erhebliche zivil- oder gebührenrechtliche Forderungen erwarten.

Quelle: Presseportal

nf24