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Reitzenhain: Schmuggelware unter Tomaten entdeckt

Zoll findet 7.000 Zigaretten und 20 Liter Alkohol in bulgarischem Fahrzeug, Fahrer muss 1.400 Euro Steuern zahlen

Schmuggelzigaretten unter einer Ladung Tomaten. Foto: Zoll
Foto: Presseportal.de

Erfurt/Reitzenhain (ost)

Der Zoll entdeckte am vergangenen Montag (24.06.2024) bei einer Kontrolle eines bulgarischen Fahrzeugs am Grenzübergang Reitzenhain (Marienberg) 7.000 Zigaretten und 20 Liter unversteuerten Alkohol.

Der Fahrer, 55 Jahre alt, und sein 31-jähriger Beifahrer gaben den Beamten an, dass sie von Bulgarien über Deutschland in die Niederlande reisen wollten. Sie planten, zehn Stangen Zigaretten (2.000 Stück) und fünf Liter Alkohol für eine Person in den Niederlanden mitzunehmen.

Bei der Überprüfung des Fahrzeugs fanden die Beamten in zwei Kartons mit Tomaten und Kopfkissen einen doppelten Boden. Unter der vermeintlichen Ladung entdeckten sie weitere 5.000 Zigaretten mit bulgarischen Steuerzeichen sowie insgesamt 20 Liter unversteuerten Alkohol.

Wegen des gewerblichen Schmuggels von Zigaretten und Alkohol leiteten die Zöllner ein Steuerstrafverfahren gegen den Fahrer ein, da der Verdacht auf Verstoß gegen das Tabaksteuergesetz und das Alkoholsteuergesetz bestand.

Die Zigaretten wurden beschlagnahmt und werden nach Abschluss des Verfahrens vernichtet. Die beiden Männer zahlten vor Ort etwa 1.400 Euro an Steuern. Danach konnten sie ihre Reise fortsetzen.

Zusätzliche Information:

Zigaretten und Alkohol können steuerfrei aus anderen EU-Ländern nach Deutschland eingeführt werden, wenn sie ordnungsgemäß im anderen EU-Land versteuert wurden, von der Person selbst nach Deutschland gebracht werden und für den Eigenbedarf bestimmt sind (private Zwecke). Das Mitbringen von Waren für andere Personen (auch als Geschenk) ist nicht erlaubt.

Innerhalb einer Richtmenge von 800 Zigaretten, Tabakwaren und 10 Litern Alkohol können Alkoholprodukte aus anderen EU-Ländern (mit Ausnahme der Sondergebiete) steuerfrei mitgebracht werden, wenn sie für den Eigenbedarf bestimmt sind. Dies wird angenommen, wenn die Menge für den persönlichen Gebrauch erworben wurde.

Quelle: Presseportal

nf24