Drei Fahrten unter Drogeneinfluss seit Freitag festgestellt, Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet.
Rudolstadt: Verkehrskontrollen entdecken Drogenfahrten

Saalfeld und Rudolstadt (ost)
Während routinemäßiger Verkehrskontrollen wurden seit Freitag drei Autofahrer festgestellt, die unter dem Einfluss von Drogen standen und daher nicht weiterfahren durften. Am Freitag schlug der Drogenvortest bei einem 46-jährigen Fahrer kurz vor 21 Uhr in Saalfeld an, der mit seinem VW unterwegs war. Ebenfalls positiv verlief der Drogentest bei einem 24-jährigen Fahranfänger, der Samstag gegen 22 Uhr in Rudolstadt mit einem BMW unterwegs war. Sonntag gegen 1 Uhr wurde ein 35-jähriger Fahrer in Rudolstadt mit seinem Opel angehalten, auch bei ihm schlug der Test an. In allen Fällen wurden Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet und die Männer nach einer Blutentnahme entlassen.
Quelle: Presseportal
Statistiken zur Drogenkriminalität in Thüringen für 2022/2023
Die Drogenraten in Thüringen zwischen 2022 und 2023 blieben relativ stabil. Im Jahr 2022 wurden insgesamt 10.272 Fälle von Drogenkriminalität registriert, wovon 9.688 Fälle gelöst werden konnten. Die Anzahl der Verdächtigen belief sich auf 7.674, wobei 6.390 männliche und 1.284 weibliche Verdächtige waren. Darunter waren auch 860 nicht-deutsche Verdächtige. Im Jahr 2023 stiegen die Zahlen leicht an, mit insgesamt 10.287 registrierten Fällen und 9.768 gelösten Fällen. Die Anzahl der Verdächtigen erhöhte sich auf 7.721, darunter 6.475 männliche und 1.246 weibliche Verdächtige sowie 1.080 nicht-deutsche Verdächtige. Im Vergleich dazu verzeichnete Nordrhein-Westfalen im Jahr 2023 die höchste Anzahl an Drogenfällen in Deutschland mit 73.917 Fällen.
| 2022 | 2023 | |
|---|---|---|
| Anzahl erfasste Fälle | 10.272 | 10.287 |
| Anzahl der aufgeklärten Fälle | 9.688 | 9.768 |
| Anzahl der Verdächtigen | 7.674 | 7.721 |
| Anzahl der männlichen Verdächtigen | 6.390 | 6.475 |
| Anzahl der weiblichen Verdächtigen | 1.284 | 1.246 |
| Anzahl der nichtdeutschen Verdächtigen | 860 | 1.080 |
Quelle: Bundeskriminalamt








