Die Reisezeit beginnt, doch viele vergessen die wichtige Frage: Darf ich überhaupt losfahren? Überladung kann zu Bußgeldern und Fahrverboten führen.
Urlaubszeit: Sicherheit geht vor
Thüringer Autobahnen (ost)
Die Sonne scheint, die Temperaturen steigen – die Urlaubszeit beginnt. Egal ob Wohnmobil, Caravan oder Boot – die geliebten Reisebegleiter machen sich aus der Garage auf den Weg auf die Straße.
Aber neben dem Urlaubsgepäck und der ordnungsgemäßen Sicherung der Ladung im Wohnmobil oder Anhänger vergessen viele Reisende das Wichtigste: Darf ich überhaupt mit dem Fahrzeug oder dem Fahrzeuggespann fahren?
Es kommt nicht selten vor, dass bei den oben genannten Fahrzeugen und Anhängern das zulässige Gesamtgewicht oder die Anhängelast erheblich überschritten wird.
Seit Anfang der letzten Woche fällt den Kontrollkräften der Autobahnpolizei Thüringen vermehrt der Transport von Sportbooten oder Yachten durch Privatpersonen auf. Fast alle beförderten Boote sind schwerer als ihr Besitzer in Erinnerung hatte. Die größten von ihnen, die ohne Ausnahmegenehmigung von Privatpersonen transportiert werden dürfen, wiegen inklusive Anhänger vier Tonnen oder mehr.
Soweit, so gut – aber selbst ein Luxus-SUV hat nur eine Anhängelast von maximal 3.500 kg. Außerdem ist das zulässige Gesamtgewicht für an Pkw oder Kleintransportern angehängte Anhänger auf maximal 3.500 kg begrenzt. Somit überschreiten die Kombinationen nicht nur teilweise erheblich die Anhängelast der Zugfahrzeuge, sondern auch das zulässige Gesamtgewicht der Anhänger.
Dies gilt ähnlich für Wohnmobile und Anhänger. Wer sicher sein will, wie sein Wohnanhänger beladen ist, sollte sein Leergewicht kennen. So kann klar bestimmt werden, wie viel zusätzlich geladen werden darf.
Auch der gefüllte Wassertank oder Gasflaschen müssen in das Gesamtgewicht einberechnet werden.
Beim Beladen gilt dann: Schwere Gegenstände nach unten und zwischen die Achsen positionieren. Leichte Gegenstände nach oben oder in die Oberschränke verstauen und alles gut sichern, was verrutschen könnte. Materialien, die zum Aufbau auf dem Campingplatz benötigt werden, der Verbandskasten und das Warndreieck sollten griffbereit sein.
Wer den Aufwand, das Gewicht seines Fahrzeuggespanns zu überprüfen, als zu viel empfindet, sollte bedenken, dass eine Überschreitung des zulässigen Gesamtgewichts ein Fahrverbot und ein Bußgeld nach sich ziehen kann. Der Urlaub endet dann auf der Autobahn. Ein eher unangenehmer Gedanke.
Bevor es also losgeht, sollte man einen Blick in die Zulassungsbescheinigung seines Fahrzeugs oder Anhängers werfen und das Leergewicht sowie das zulässige Gesamtgewicht überprüfen. Wer ganz sicher gehen will, fährt vor dem Beladen auf eine Waage. Dann steht dem Urlaub oder einer Bootstour nichts mehr im Weg.
Wir wünschen allen Reisenden eine staufreie und unfallfreie Fahrt.
Quelle: Presseportal
Statistiken zu Verkehrsunfällen in Thüringen für 2023
Die Verkehrsunfallstatistik für Thüringen im Jahr 2023 zeigt insgesamt 50.477 Unfälle. Davon waren 5.589 Unfälle mit Personenschaden, was 11,07% entspricht. Schwerwiegende Unfälle mit nur Sachschaden machten 2.102 Fälle aus, was 4,16% entspricht. Unfälle unter dem Einfluss berauschender Mittel wurden in 361 Fällen registriert, was 0,72% aller Unfälle ausmacht. Die meisten Unfälle waren jedoch Übrige Sachschadensunfälle mit 42.425 Fällen, was 84,05% aller Unfälle entspricht. Innerorts ereigneten sich 4.335 Unfälle (8,59%), außerorts (ohne Autobahnen) 2.203 Unfälle (4,36%) und auf Autobahnen 681 Unfälle (1,35%). Insgesamt gab es 97 Getötete, 1.476 Schwerverletzte und 5.646 Leichtverletzte.
2023 | |
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Verkehrsunfälle insgesamt | 50.477 |
Unfälle mit Personenschaden | 5.589 |
Schwerwiegende Unfälle mit nur Sachschaden | 2.102 |
Unfälle unter dem Einfluss berauschender Mittel | 361 |
Übrige Sachschadensunfälle | 42.425 |
Ortslage – innerorts | 4.335 |
Ortslage – außerorts (ohne Autobahnen) | 2.203 |
Ortslage – auf Autobahnen | 681 |
Getötete | 97 |
Schwerverletzte | 1.476 |
Leichtverletzte | 5.646 |
Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis)