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Völklingen: Urteil nach tödlichem Vorfall mit Polizisten sorgt für Kontroversen

Im Mordprozess um den Tod eines Polizisten in Völklingen wird der 19-Jährige wegen besonders schweren Raubes verurteilt. Aufgrund seiner psychischen Erkrankung kommt er in eine psychiatrische Klinik, während er vom Mordvorwurf freigesprochen wird.

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Polizist erschossen: Täter von Völklingen von Mordvorwurf freigesprochen
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Im Prozess um den Tod eines Polizisten in Völklingen hat das Landgericht Saarbrücken den 19-jährigen Angeklagten wegen besonders schweren Raubes verurteilt. Der Mordvorwurf wurde gegen ihn fallengelassen. Der junge Mann wird in einer psychiatrischen Einrichtung untergebracht.

Der Angeklagte, ein Deutscher mit türkischen Wurzeln, hatte am 21. August 2025 nach einem Überfall auf eine Tankstelle einen Polizeianwärter entwaffnet und einen Polizeioberkommissar mit mehreren Schüssen getötet. Richterin Jennifer Klingelhöfer erklärte, dass der Angeklagte während des Vorfalls aufgrund seiner psychischen Erkrankung erheblich in seiner Steuerungsfähigkeit eingeschränkt war.

„Die Angst hatte sein Denken übernommen“, sagte die Richterin und verwies auf die massive Angst, die den Angeklagten während des Polizeieinsatzes geprägt hatte.

Der Angeklagte habe in einem Zustand krankheitsbedingter Verkennung der Lage mindestens drei Schüsse auf den Polizisten abgegeben, da er einen subjektiven Angriff auf sein Leben glaubte. Ein Gerichtsgutachter hatte festgestellt, dass der junge Mann aufgrund einer schizophrenen Erkrankung nur eingeschränkt schuldfähig sei.

Sicherheitsstandards in forensischen Kliniken

Die Unterbringung in einer forensischen Psychiatrie erfolgt unter strengen Sicherheitsvorkehrungen. Dazu zählen unter anderem technisch überwachte Außensicherungen, Zugangskontrollen und umfassende Videoüberwachung.

Die Tat sorgte bundesweit für Entsetzen. Landesinnenminister Reinhold Jost bezeichnete die Ereignisse als „dunkle Tage“ für das Saarland und die Polizei.

Forderungen der Staatsanwaltschaft und Nebenklage

Die Staatsanwaltschaft hatte eine Jugendstrafe von 13 Jahren sowie die Unterbringung in einer forensischen Psychiatrie gefordert. Auch die Nebenklage, die die Witwe des getöteten Polizisten vertritt, verlangte eine ähnliche Strafe, jedoch die Höchststrafe von 15 Jahren.

Die Verteidigung hingegen argumentierte, dass die Mordmerkmale nicht erfüllt seien, und plädierte auf Totschlag sowie versuchten Totschlag, mit einer Jugendstrafe von sechs Jahren und einer Unterbringung in einer psychiatrischen Einrichtung.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

TS