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Warum ein Kleinkind im Zoo verletzt wurde: Eltern abgelenkt durch Handynutzung.

In einem Zoo in Pennsylvania wird ein Kleinkind verletzt, als es unbemerkt in das Wolfsgehege klettern will. Die Eltern hatten währenddessen ihre Aufmerksamkeit auf ihre Handys gerichtet und müssen nun mit rechtlichen Konsequenzen rechnen.

Eltern schauen nur aufs Handy: Kleinkind in Zoo von Wolf verletzt

In einem Zoo in Pennsylvania kam es zu einem Vorfall, bei dem ein Kleinkind verletzt wurde, während seine Eltern abgelenkt mit ihren Smartphones beschäftigt waren. Der Vorfall ereignete sich am Karsamstag im „Zoo America“ in Hershey, als der eineinhalbjährige Junge versuchte, in das Wolfsgehege zu gelangen.

Wie die Polizei und der Tierpark mitteilten, schnappte eines der Wölfe nach dem Kind, als es sich durch eine kleine Öffnung im Holzzaun zwängte und in den abgesperrten Bereich nahe dem Wolfsgehege gelangte. Ermittler Dennis Eckenrode erklärte: „Das Kind erreichte das Metallzaun-Gehege, wo es von einem Wolf instinktiv an der Hand berührt wurde.“ Glücklicherweise reagierten mehrere Zoobesucher schnell und zogen das Kind zurück in den sicheren Bereich.

Die Eltern, eine 43-jährige Mutter und ein 61-jähriger Vater, sehen sich nun rechtlichen Konsequenzen gegenüber. Sie werden wegen Gefährdung des Kindeswohls angeklagt. Eckenrode stellte fest, dass die Eltern sich etwa 7,5 bis 9 Meter entfernt hatten und während des Vorfalls auf ihre Handys schauten, anstatt ihr Kind im Auge zu behalten. Der erste Gerichtstermin ist für diesen Monat angesetzt.

Rechtliche Konsequenzen für die Eltern

Bezirksstaatsanwältin Fran Chardo erklärte, dass die Entscheidung zur Anklage sorgfältig abgewogen wurde: „Wir haben viele Faktoren berücksichtigt – das Alter des Kindes und die Umstände, die potenziell gefährlich sind. Wir haben uns das genau angesehen.“ Die Beweislage sei eindeutig, da die Eltern während des Vorfalls abgelenkt waren.

Verletzungen des Kindes

Der Zoo gab an, dass der Junge unter einem Außenzaun hindurch geklettert sei, der als Barriere fungierte. Ein zweiter Maschendrahtzaun konnte jedoch nicht überwunden werden, sodass das Kind nur mit seiner Hand in das Gehege gelangen konnte. Die Verletzungen wurden als „geringfügig und oberflächlich“ beschrieben.

Der Zoo erklärte weiter, dass das Verhalten des Wolfes nicht aggressiv war, sondern eher einem erkundenden Verhalten entsprach. „Ein Wolf näherte sich und berührte die Hand des Kindes. Dies war keine gewaltsame Handlung, sondern eine natürliche Reaktion, die dem Verhalten wilder Hunde gegenüber unbekannten Objekten ähnelt,“ so die Mitteilung des Zoos.

Der Vorfall wirft erneut Fragen zur Aufsichtspflicht von Eltern auf, insbesondere in Situationen, in denen Kinder in der Nähe von Tieren sind. Die Sicherheitsvorkehrungen in Zoos sind darauf ausgelegt, solche Vorfälle zu verhindern, jedoch bleibt es entscheidend, dass Eltern ihre Kinder im Auge behalten.

  • Vorfall ereignete sich im Zoo America in Hershey, Pennsylvania.
  • Kleinkind versuchte, in das Wolfsgehege zu gelangen.
  • Eltern abgelenkt durch Smartphones, während das Kind unbeaufsichtigt war.
  • Rechtliche Schritte gegen die Eltern wegen Gefährdung des Kindeswohls.
  • Verletzungen des Kindes als geringfügig und oberflächlich eingestuft.

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Ronny Winkler