Ein Zahnarzt aus Augsburg steht wegen fahrlässiger Tötung vor Gericht, nachdem ein Patient während einer Zahnbehandlung starb. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm vor, eine Überdosis eines Beruhigungsmittels verabreicht zu haben.
Zahnarzt unter Anklage: Patient stirbt nach Sedierung während Behandlung

Augsburg (Bayern) – Ein tragischer Vorfall in einer Zahnarztpraxis sorgt für Aufsehen: Ein 44-jähriger Zahnarzt steht wegen fahrlässiger Tötung vor dem Amtsgericht Augsburg, nachdem ein Patient während einer Behandlung kollabierte. Die Staatsanwaltschaft wirft dem Mediziner vor, eine übermäßige Dosis des Beruhigungsmittels Midazolam verabreicht zu haben, was fatale Folgen hatte.
Atemstillstand nach Zahnbehandlung
Am 12. Juni 2023 suchte der 67-jährige Patient Rolf H. die Zahnarztpraxis auf, um sich einer Zahnbehandlung zu unterziehen. Laut dem Staatsanwalt wurde der Mann während des Eingriffs mit Midazolam sediert, einem Beruhigungsmittel, das ihn in einen Dämmerschlaf versetzte. Nach dem Ziehen der Zähne kam es zu einem kritischen Vorfall: „Nach Einschätzung der Ermittler führte eine Überdosierung des Beruhigungsmittels zum Atemstillstand, gefolgt von einem Herz-Kreislauf-Stillstand,“ erklärte der Staatsanwalt.
Die Anklage besagt, dass der Verlauf in beiden Fällen „vorhersehbar und vermeidbar“ gewesen sei. Der Patient wurde umgehend vom Notarzt behandelt und in die Universitätsklinik Augsburg gebracht, wo er jedoch am folgenden Tag verstarb.
Emotionale Aussagen des Angeklagten
Vor Gericht zeigte sich der Zahnarzt sichtlich betroffen:
„Selbstvorwürfe begleiten mich täglich. Ich habe die Bilder täglich vor Augen, bin in psychischer Behandlung,“
sagte er. Besonders emotional wurde es, als er auf seine persönliche Situation einging:
„Am Todestag meines Patienten wurde meine Tochter geboren.“
Vorwurf der fahrlässigen Tötung
Die Staatsanwaltschaft wirft dem Zahnarzt vor, keinen Anästhesisten hinzugezogen zu haben und die Risiken der Sedierung nicht ausreichend berücksichtigt zu haben. Der Angeklagte hingegen betonte, dass er für solche Eingriffe qualifiziert sei und bereits zwei Kurse zur Anwendung von Beruhigungsmitteln absolviert habe.
Nach dem Tod des Patienten wurde ein Strafbefehl gegen den Zahnarzt erlassen, gegen den er Einspruch einlegte. Daher kam es nun zu dieser öffentlichen Verhandlung, die fortgesetzt wird.
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