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Neue Corona-Regeln ab Oktober – Ein Überblick der geplanten Maßnahmen

Die kältere Jahreszeit rückt näher, und damit wohl auch wieder eine schwierigere Pandemielage. Die Koalition will dafür jetzt zusätzliche Eindämmungsmöglichkeiten besiegeln.

Eine Anzeigetafel am Düsseldorfer Flughafen.
Foto: Fabian Strauch/dpa

Nach nur wenigen Alltagsauflagen im Sommer sollen für den Herbst wieder mehr Corona-Schutzvorgaben möglich werden.

Der Bundestag soll dazu heute ein Gesetzespaket der Ampel-Koalition beschließen, das vom 1. Oktober bis 7. April 2023 weitergehende Regeln zu Masken und Tests vorsieht. Die Länder sollen die Vorgaben verhängen und bei kritischer Lage auch ausweiten können.

Allerdings soll die seit Monaten geltende Maskenpflicht in Flugzeugen vorerst enden. Von der Opposition kommt Kritik an den Plänen, die voraussichtlich am 16. September auch noch in den Bundesrat müssen.

Die Opposition kritisiert die Pläne der Ampel-Koalition scharf. Der CDU-Gesundheitsexperte Tino Sorge warf der Koalition am Donnerstag im Bundestag «erhebliche handwerkliche Mängel» vor. Auch Linke und AfD übten scharfe Kritik. Den Abgeordneten standen die Pläne von SPD, Grünen und FDP für die Corona-Schutzbestimmungen zur Abstimmung, die ab Oktober gelten sollen.

Sorge sprach von «halbgaren Kompromissen» und sagte über das geplante Gesetz: «Es wird zu einem Wirrwarr führen im Herbst.» Kathrin Vogler von den Linken kritisierte die Pläne als unplausibel. «Und das wird es den Menschen wahnsinnig schwer machen.» Die Union forderte im Übrigen insbesondere ein Ende der Impfpflicht für Gesundheitseinrichtungen.

Die AfD fordert ein Ende der Corona-Maßnahmen. AfD-Abgeordnete machten auf sich aufmerksam, indem sie reihenweise Beispiele zitierten, bei denen Corona-Vorschriften einzelne Menschen erheblich gestört hätten. Sie endeten wie etwa der AfD-Abgeordnete Thomas Dietz mit der gleichlautenden Aufforderung an die Adresse der Koalition: «Geben Sie den Menschen ihre Freiheit und ihre Eigenverantwortung zurück.»

Lauterbach verteidigt Entwurf

Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) hingegen sieht mit den vorgesehenen Corona-Regeln für den Herbst passende Instrumente zur Kontrolle aller vorstellbaren Szenarien. «Wir ermöglichen es den Ländern, zielgenau je nach pandemischer Lage genau das anzubieten, was notwendig ist – nicht mehr, aber auch nicht weniger», sagte der SPD-Politiker am Donnerstag im Bundestag vor der Abstimmung über ein geplantes Gesetzespaket der Ampel-Koalition. Die Länder könnten und würden darauf zurückgreifen. «Wir werden die Lage im Griff haben.»

Auch Justizminister Marco Buschmann (FDP) verteidigt die Pläne. Fast alle Expertinnen und Experten rechneten mit einer Verschärfung der Infektionslage, sagte Buschmann am Donnerstag bei der Beratung der Pläne im Bundestag. Deshalb müsse der Staat handlungsfähig gemacht werden. Gleichzeitig sei der Entwurf der Ampel-Koalition aber verhältnismäßig. «Der enthält keine Lockdowns, keine Betriebsschließungen, keine Schulschließungen, keine Demonstrationsverbote», sagte Buschmann. Generell gelte: «Wenn es nicht nötig ist, in Grundrechte einzugreifen, dann ist es nötig, nicht in Grundrechte einzugreifen.»

Der Grünen-Gesundheitsexperte Janosch Dahmen warb für die Pläne, die mit einem breiten Basisschutz und gezielten regionalen Reaktionen dafür sorgen sollten, dass die Lage gar nicht erst schlimmer werde. Entscheidend sei jetzt auch, die Wochen bis zum Herbst dafür zu nutzen «nochmal Vollgas» bei Auffrischimpfungen zu geben.

Diese Corona-Regeln sollen im Herbst und Winter gelten

Konkret geht es zum einen um die künftigen Corona-Bestimmungen im Infektionsschutzgesetz. Sie sind Rechtsgrundlage für Maßnahmen in den Ländern und nennen mögliche Instrumente. Zum Frühjahr waren sie vor allem auf Drängen der FDP deutlich zurückgefahrenen worden.

Mit Blick auf eine erwartete kritischere Infektionslage im Herbst und Winter sieht Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) daneben auch noch eine neue Impfkampagne, einen schnelleren Medikamenten-Einsatz bei Erkrankten und genauere Daten zu Klinikbelegungen vor. Ein Überblick:

Maskenpflicht

Bundesweit sollen FFP2-Maskenpflichten in Kliniken, Pflegeheimen und Arztpraxen gelten. Ebenso für alle ab 14 Jahren weiterhin auch in Fernzügen. Für Kinder zwischen 6 und 13 Jahren soll eine einfachere OP-Maske reichen.

Pflegeheime und Kliniken

Zusätzlich zur Maske soll vor dem Zutritt zu Pflegeheimen und Kliniken ein negativer Test vorgelegt werden müssen. Um den Schutz besonders gefährdeter Pflegebedürftiger zu verstärken, sollen Heime Beauftragte benennen müssen, die sich um Impfungen, Hygiene und Therapien für Erkrankte etwa mit dem Medikament Paxlovid kümmern.

Schulen und Kitas

An Schulen und Kitas sollen Tests vorgeschrieben werden können. Möglich werden auch Maskenpflichten in Schulen – aber erst ab der fünften Klasse und nur soweit dies «zur Aufrechterhaltung eines geregelten Präsenz-Unterrichtsbetriebs erforderlich ist».

Reisen

In Flugzeugen fällt die Maskenpflicht jetzt ganz weg. Die Bundesregierung soll sie bei steigenden Fallzahlen per Verordnung ohne Zustimmung des Bundesrats aber noch einführen können. In Fernzügen soll eine bundesweite Maskenpflicht bestehen bleiben.

Nahverkehr

Hier gibt es keine bundeseinheitliche Regelung. Für Busse und Bahnen im Nahverkehr sollen weiterhin die Länder Maskenpflichten regeln können.

Erste Länder-Stufe

Ab 1. Oktober sollen die Länder jeweils bei sich Auflagen verhängen können. Dazu zählt weiter die Maskenpflicht im Nahverkehr mit Bussen und Bahnen. Es sollen aber auch wieder Masken in öffentlich zugänglichen Innenräumen wie Geschäften und Restaurants Pflicht werden können – mit der zwingenden Ausnahme, dass man keine Maske braucht, wenn man in der Gastronomie und bei Kultur-, Freizeit- oder Sportveranstaltungen einen negativen Test vorzeigt.

Zweite Länder-Stufe

Bei einer regional kritischeren Corona-Lage sollen die Länder noch weitere Vorgaben verhängen können. Dazu zählen Maskenpflichten auch bei Veranstaltungen draußen, wenn dort Abstände von 1,50 Metern nicht möglich sind. Vorgeschrieben werden können Hygienekonzepte für Betriebe und andere Einrichtungen. Außerdem sollen Besucher-Obergrenzen für Innenveranstaltungen möglich sein.

Diese Maßnahmen sollen aber nicht einfach die Landesregierungen festlegen können, nötig sein soll ein Landtagsbeschluss. Bedingung soll zudem sein, dass eine konkrete Gefährdung für das Gesundheitswesen oder andere wichtige Versorgungsbereiche für eine Region festgestellt wird – in einer Gesamtschau von Infektionszahlen und anderen Indikatoren.

dpa