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Edeka: Produktrückruf – Verletzungsgefahr durch Plastik

Edeka ruft dieses Produkt zurück. Vom Verzehr wird dringend abgeraten, da Plastik enthalten sein können.

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Foto: NF24 / Canva

Der Discounter Edeka ruft ein Lebensmittel zurück, da es Plastikteile enthält. Von einem Verzehr warnt der Supermarkt eindringlich, da sich die Kunden beim Verzehr stark verletzen könnten.

Betroffen ist ein spezifisches Produkt einer genauen Packungsgröße mit Mindesthaltbarkeitsdatum bis 10.09.2023, 11.09.2023 und 12.09.2023. Das Lebensmittel wurde bundesweit verkauft.

Kunden sollten dieses im Einkaufsmarkt zurückgeben und erhalten den Kaufpreis zurückerstattet – auch ohne Vorlage des Kassenbons. Bei Fragen können sich Verbraucher/innen an den Edeka-Kundendienst wenden.

Plastikteile in GUT&GÜNSTIG Salami

Nortrup, 28.08.2023: Aus Gründen des vorbeugenden Verbraucherschutzes ruft das Unternehmen
The Family Butchers Germany GmbH den Artikel GUT&GÜNSTIG Hauchfeine Delikatess Salami
geräuchert in der 200-g-Packung zurück. Betroffen ist ausschließlich Ware mit den
Mindesthaltbarkeitsdaten 10.09.2023, 11.09.2023 und 12.09.2023.


Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass sich in einzelnen Verpackungen der betreffenden
Mindesthaltbarkeitsdaten blaue Kunststofffremdkörper befinden können. Aus Gründen des
vorbeugenden Verbraucherschutzes wird daher vom Verzehr des Produktes abgeraten.

Artikel: GUT&GÜNSTIG Hauchfeine Delikatess Salami geräuchert
Inhalt: 200-g-Packung 
Mindesthaltbarkeitsdaten: 10.09.2023, 11.09.2023 und 12.09.2023

Edeka und Marktkauf betroffen

Der betroffene Artikel wurde bundesweit vorwiegend bei EDEKA und Marktkauf angeboten. The
Family Butchers und die betroffenen Handelsunternehmen haben umgehend reagiert und die
entsprechende Ware sofort aus dem Verkauf genommen. Andere Artikel und weitere
Mindesthaltbarkeitsdaten sind nicht betroffen.


Verbraucher:innen, die das entsprechende Produkt mit den genannten Mindesthaltbarkeitsdaten
gekauft haben, können dieses gegen Erstattung des Kaufpreises auch ohne Vorlage des Kassenbons
in ihren Einkaufsstätten zurückgeben.

TS
Quellen: Pressemitteilung G&G Salami