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ERMITTLUNGEN gegen Lauterbach!

Es sieht nicht gut für den Gesundheitsminister aus!

Foto: Depositphotos/Unsplash

Der Bundesgesundheitsminister musste eine regelrechte Dreifach-Klatsche einstecken! Das alles gipfelte in mehreren Anzeigen gegen den Minister.

Nun muss dieser sich vor Gericht verantworten. Auch weitere Ereignisse erschütterten Lauterbach – es sieht ganz danach aus, dass der Minister eine Pechsträhne hat!

„Pest-Paragraf“ abgelehnt

Zunächst einmal ging es um das neue Infektionsschutzgesetz – der Bundesrat sollte beschließen, ob es strengere Corona-Regeln für Kinder und Jugendliche geben sollte. Der Minister wollte Covid-19 in den „Pest-Paragrafen“ (§ 34 des Infektionsschutzgesetzes) aufnehmen. Folge davon wäre gewesen, dass dann Schüler nach überstandener Corona-Infektion nur mit einem bestätigten Negativ-Test zur Schule zurückkehren dürften.

Zum Gesetzentwurf gab es jedoch massive Kritik aus den Ländern, sodass die Bundesregierung den Plan und Corona aus dem Entwurf strich. Niederlage für Lauterbach!

Gesundheitsamt ermittelt gegen Lauterbach

Doch das ist nicht das Ende der Pechsträhne Lauterbachs. Denn nun bekommt dieser auch noch juristischen Ärger! Das Berliner Gesundheitsamt ermittelt gegen den Bundesgesundheitsminister: Lauterbach soll die Quarantänepflicht gebrochen haben!

Anfang August war der Minister an Corona erkrankt. Hielt sich jedoch nicht an seine eigenen Anweisungen und beendete seine Quarantäne bereits nach fünf Tagen vorzeitig. Das ist nicht erlaubt. Nun wurden gegen Lauterbach mehrere Anzeigen gestellt. Gegenwärtig befinden sich diese in Bearbeitung, doch es sieht nicht gut für den Minister aus.

Lauterbach bestreitet ein Fehlverhalten

Dem „Spiegel“ sagte Lauterbach im August, dass er keine Symptome mehr gehabt habe, keine Hals- oder Kopfschmerzen. Er sei einfach noch nicht fit gewesen und wäre 48 Stunden, bevor er die Isolation beendet habe, negativ getestet worden – und zwar gleich dreimal.

Klatsche fürs Pandemie-Radar

Und der nächste Rückschlag für Lauterbach am Freitag: Lauterbach hatte einen „Pandemie-Radar“ geplant, doch die Deutsche Krankenhausgesellschaft erteilt Lauterbachs Plänen eine Absage, schreibt, „dass die Krankenhäuser in Deutschland aktuell keine Möglichkeit haben, die im Gesetz vorgesehenen verpflichtenden Datenlieferungen vollständig zu erfüllen“.

Man weise „mit Nachdruck darauf hin, dass der vom Gesetzgeber vorgesehene Datensatz, der zukünftig täglich von allen Krankenhäusern an die Gesundheitsämter übermittelt werden soll, mit der vom Bund zur Verfügung gestellten Software und digitalen Anbindung an die Gesundheitsämter nicht leistbar ist“. Fazit ist: „Krankenhäuser werden keine Datenutopien der Politik bedienen können“.

Für Kliniken ist Lauterbachs „Pandemie-Radar“ eine „Utopie“ – fernab jeglicher Realität! Das Schreiben ist eine Absage an den Minister.

YY