Mobiles Menü schließen
Startseite Schlagzeilen

Corona-Maßnahmen: 2G/3G-Regel kommt zurück

Der Gesundheitsminister blickt sorgenvoll auf die steigenden Corona-Zahlen. Für die Anpassung der gesetzlichen Schutzmaßnahmen will er sich rasch mit dem Justizminister einigen.

Corona-Virus (Symbolbild)
Corona-Virus (Symbolbild)
Foto: NF24 Archivbild

Deutschland steuert nach Einschätzung von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach schon bald auf eine deutliche Verschärfung der Corona-Lage zu. «Wir stehen vor schweren Wellen im Herbst und im Winter», sagte der SPD-Politiker im ZDF-«heute journal».

Lauterbach versprach nach Vorlage eines Expertengutachtens Tempo bei der Neufassung des Infektionsschutzgesetzes. Im Frühjahr waren die Bestimmungen stark zurückgefahren worden, die jetzige bundesweite Rechtsgrundlage läuft am 23. September aus.

Bund und Länder planen deshalb jetzt schon die Rückkehr zu altbekannten Corona-Maßnahmen wie Testpflicht und Zugangsbeschränkungen.

Was bedeutet 2G oder 3G-Regel?

Die sogenannte 3G-Regel steht für „geimpft, genesen oder getestet“. Wer nicht vollständig geimpft ist oder nicht als genesen gilt, muss in bestimmen Fällen entweder einen negativen Schnelltest (maximal 24 Stunden alt) oder einen negativen PCR-Test (maximal 48 Stunden alt) vorlegen. Die 3G-Plus-Regel ist eine leichte Verschärfung der 3G-Regel. Sie besagt, dass nur geimpfte, genesene oder mit einem PCR-Test getestete Personen Zutritt haben. Ein Schnelltest reicht hierfür nicht aus.

Die 2G-Regel wurde als Verschärfung zum Schutz des Gesundheitssystems und vor Infektionen eingeführt: Die Regel steht für “geimpft oder genesen”. Bei der 2G-Regel haben nur geimpfte oder genesene Personen Zutritt zu bestimmten Einrichtungen. Als Nachweis muss entweder ein gültiges Impfzertifikat oder Genesenenzertifikat vorgelegt werden. Die 2G-Regel kann in manchen Bundesländern im Rahmen der Hotspot-Regelung Anwendung finden.

Fragezeichen angesichts mangelnder Daten

Am Freitag hatte ein Sachverständigenausschuss ein lang erwartetes Gutachten über die Wirksamkeit bisheriger Corona-Schutzmaßnahmen vorgestellt. Demnach können Schutzmaßnahmen wie das Maskentragen auch weiter gegen das Coronavirus hilfreich sein. Hinter vielen anderen bekannten Auflagen setzten die Experten aber Fragezeichen, mangels ausreichender Daten seien keine sicheren Bewertungen möglich.

«Es wird ein schwerer Herbst werden, wir müssen vorbereitet sein», sagte Lauterbach auch in den ARD-«Tagesthemen». Er glaube, dass «wir mit der BA.5-Variante, die sich jetzt hier ausbreitet, große Schwierigkeiten bekommen werden». Er rechne mit sehr hohen Fallzahlen, was auch zu einer Überlastung der kritischen Infrastruktur führen könne.

Einen Lockdown wie zu Beginn der Pandemie schloss Lauterbach im ZDF aus: «Das würden wir nicht wiederholen.» Es könne aber sein, dass die eine oder andere Maßnahme wieder sinnvoll sei. Details wollte Lauterbach mit Hinweis auf vertrauliche Verhandlungen mit Justizminister Marco Buschmann (FDP) nicht nennen. Sie hätten mit einem anderthalbstündigen Gespräch am Freitag bereits begonnen. «Ich glaube, wir werden schnell sein», betonte Lauterbach jedoch. In den nächsten Wochen werde man ein gutes Infektionsschutzgesetz vorbereiten.

Rückkehr zu 2G + 3G-Regeln gefordert

Zur Eile mahnt auch der Deutsche Städtetag. «Die Ampel muss sich noch vor der Sommerpause einigen. Erst im Herbst ein Gesetzgebungsverfahren für ein neues Infektionsschutzgesetz zu starten, kommt zu spät», sagte Hauptgeschäftsführer Helmut Dedy den Zeitungen der Funke Mediengruppe. Der Bund solle ermöglichen, dass «bei Gefahrenlage Masken tragen in Innenräumen verpflichtend möglich ist», forderte Dedy.

Einen besonders hohen Effekt im Kampf gegen die Pandemie messen die Expertinnen und Experten den sogenannten 2G/3G-Maßnahmen zu. Wenn diese nötig würden, sollte zunächst eine Testung unabhängig vom Impfstatus als Zutrittsbedingung empfohlen werden. Wie gut eine Eindämmung über Testung funktionieren könne, müsse aber weiter erforscht werden.

Der Vorstandsvorsitzende der Kassenärztlichen Bundesvereinigung, Andreas Gassen, forderte eine Abkehr von den Inzidenzzahlen als Grundlage für weitreichende Corona-Maßnahmen. Die Politik sollte sich beim Übergang zur Endemie zuvorderst auf den Schutz von Risikogruppen konzentrieren, sagte Gassen der «Rheinischen Post». Nachvollziehbar nannte er die Begrenzung einer Maskenpflicht auf Innenräume oder Ort mit höherem Infektionsrisiko.

Schulschließungen sollten Gassen zufolge vermieden werden. «Dazu wird es nicht mehr kommen», machte FDP-Fraktionschef Christian Dürr in der «Welt am Sonntag» klar. Der Chef der Bundesärztekammer, Klaus Reinhardt, schlug in den Funke-Zeitungen einen Runden Tisch von Gesundheits- und Kultusministern, Ärzten, Pädagogen und anderen Experten vor, «um eine tragfähige Corona-Strategie für Schulen und Kitas zu entwickeln».

Die Infektionszahlen steigen seit einiger Zeit wieder, die ansteckendere Omikron-Sublinie BA.5 dominiert bereits das Infektionsgeschehen. Knapp die Hälfte der Menschen in Deutschland spricht sich einer Umfrage zufolge deshalb für sofortige schärfere Regeln aus. In einer Befragung des Meinungsforschungsinstituts Civey im Auftrag der «Augsburger Allgemeinen» bejahten 49 Prozent die Frage, ob die aktuellen Corona-Maßnahmen umgehend verschärft werden sollten. 43 Prozent waren dagegen, 8 Prozent unentschieden.

Debatte um kostenlose Bürgertests

Der Deutsche Städte- und Gemeindebund verlangt mit Blick auf eine schärfere Lage im Herbst eine baldige Wiederaufnahme der kostenlosen Corona-Bürgertests. «Wir gehen davon aus, dass spätestens im Herbst, wenn die nächste große Corona-Welle droht, es wieder flächendeckend unentgeltliche Tests geben muss», sagte Hauptgeschäftsführer Gerd Landsberg dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND). Die kostenlosen Schnelltests seien ein wichtiger Baustein für die Pandemie-Bekämpfung.

Seit Donnerstag gibt es kostenlose Tests nur noch für Risikogruppen und andere Ausnahmefälle. Für Tests etwa für Familienfeiern, Konzerte oder Treffen mit Menschen ab 60 werden drei Euro Zuzahlung fällig. Wer einen solchen Test will, muss unterschreiben, dass er zu diesem Zweck gemacht wird. Lauterbach hatte die Einschränkung unter anderem mit den hohen Kosten für die Tests begründet.

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und die für die Abrechnungen zuständigen Kassenärztlichen Vereinigungen hatten am Donnerstag mit Hinweis auf die schwierige Überprüfbarkeit der Anspruchsvoraussetzungen erklärt, dass sie Bürgertestungen «zukünftig nicht mehr abrechnen und auszahlen können». Lauterbach setzt auf eine Regelung mit den Ärzten in den nächsten Tagen.

dpa
Quellen: zusammengegencorona.de