Am Kölner Hauptbahnhof gilt seit dem 1. April ein Alkoholverbot, das auf Beschwerden von Reisenden reagiert. Bei Verstößen drohen Platzverweise und Hausverbote, um ein sicheres Umfeld zu gewährleisten.
Köln Hauptbahnhof: Alkoholverbot tritt in Kraft – Bußgelder möglich

Die Deutsche Bahn hat am Kölner Hauptbahnhof ein Alkoholverbot eingeführt. Reisende, die gegen diese Regelung verstoßen, müssen mit Platzverweisen und Hausverboten rechnen.
Das Verbot trat am 1. April in Kraft und wurde zunächst vom Kölner Stadt-Anzeiger bekannt gemacht. Die Deutsche Bahn (DB) informiert die Reisenden durch Aushänge und Durchsagen über die neuen Bestimmungen, die jedoch bisher nicht umfassend kommuniziert wurden.
Mit dieser Maßnahme reagiert die DB auf Rückmeldungen von Fahrgästen, um ein sicheres und angenehmes Umfeld am Bahnhof zu schaffen. Laut dem Kölner Stadt-Anzeiger ist das Alkoholverbot Teil eines Sofortprogramms, das im Januar zur Verbesserung der Sicherheit und Sauberkeit an Bahnhöfen ins Leben gerufen wurde.
Details zum Alkoholverbot am Kölner Hauptbahnhof
Das Verbot gilt für den gesamten Bereich des Hauptbahnhofs, einschließlich aller Gleise. Der Konsum alkoholischer Getränke ist untersagt, und Reisende dürfen keine alkoholischen Getränke in den Bahnhof mitbringen. In den gastronomischen Betrieben innerhalb des Hauptbahnhofs ist der Genuss von Alkohol jedoch weiterhin erlaubt. Zudem dürfen verschlossene alkoholische Getränke durch den Bahnhof transportiert werden.
Wie der Kölner Stadt-Anzeiger berichtet, werden die Mitarbeiter der DB zunächst darauf abzielen, die Reisenden über das Verbot zu informieren und sie für die neue Regelung zu sensibilisieren. In Zukunft könnten jedoch bei Verstößen gegen das Alkoholverbot Platzverweise und sogar Hausverbote ausgesprochen werden.
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