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Kölner Gastronomie fordert einheitliche Regelungen nach Gerichtsurteil

Nach einem Gerichtsbeschluss gelten am Brüsseler Platz unterschiedliche Sperrzeiten für Gastronomiebetriebe. Die IG Kölner Gastro fordert faire Übergangsregeln und einen Runden Tisch mit allen Beteiligten.

Nach Gerichtsurteil: Kölner Wirte fordern gleiche Regeln am Brüsseler Platz
KI generiert

Am Brüsseler Platz hat ein neues Gerichtsurteil zu unterschiedlichen Sperrzeiten für Gastronomiebetriebe geführt. Die Interessengemeinschaft Kölner Gastro fordert in diesem Zusammenhang faire Übergangsregelungen und einen Runden Tisch, um die Situation zu klären.

Das Urteil erlaubt es dem Hallmackenreuther, seine Außengastronomie vorläufig bis 24 Uhr zu öffnen, während benachbarte Lokale weiterhin um 22 Uhr schließen müssen. Diese Ungleichbehandlung wird von der IG Kölner Gastro als Zeichen gewertet, dass der langanhaltende Konflikt nicht länger ausschließlich vor Gericht ausgetragen werden sollte.

Die Interessenvertretung sieht die Notwendigkeit eines politischen Neuanfangs und fordert Gespräche mit allen relevanten Akteuren. Ein moderierter Runder Tisch, an dem Vertreter aus Politik, Verwaltung, Anwohnerschaft und Gastronomie teilnehmen, soll die unterschiedlichen Interessen zusammenbringen.

Die derzeitige Ungleichbehandlung der Betriebe wird als besonders problematisch erachtet. Während das Hallmackenreuther aufgrund des Gerichtsbeschlusses bis Mitternacht öffnen darf, müssen andere Gastronomien am Platz weiterhin um 22 Uhr schließen. Diese unterschiedlichen Regelungen sind für Gäste und Gastronomen schwer nachvollziehbar.

Zusätzlich wird der Vergleich mit angrenzenden Straßen als unzufriedenstellend empfunden. In der Nähe, beispielsweise an der Aachener Straße, dürfen die Außengastronomien länger geöffnet bleiben. Die Sonderregelung am Brüsseler Platz wird von betroffenen Wirten als erheblicher Wettbewerbsnachteil wahrgenommen.

Insbesondere in den Sommermonaten kommen viele Gäste erst später am Abend zum Essen und möchten draußen sitzen. Eine Schließung um 22 Uhr trifft die Betriebe in wichtigen Umsatzzeiten.

Die IG Kölner Gastro warnt davor, dass jeder Betrieb gezwungen sein könnte, sein Recht vor Gericht einzuklagen, was hohe Kosten verursacht und sowohl Personal als auch finanzielle Mittel der Stadt bindet.

Der Verband fordert daher klare politische Vorgaben von der Verwaltung. Wiederholte Einzelfallentscheidungen, die gerichtlich überprüft werden, schaffen weder Rechts- noch Planungssicherheit.

Die Interessenvertretung appelliert an den Kölner Stadtrat und die Bezirksvertretung Innenstadt, die Initiative zu ergreifen. Der aktuelle Gerichtsbeschluss sollte als Gelegenheit genutzt werden, um den langjährigen Konflikt neu anzugehen.

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Quellen: t-online, berlin.de

Bildquelle: KI generiert

Ronny Winkler