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Baden-Württemberg etabliert Rauchverbot in Freibädern zum Schutz von Gesundheit und Umwelt

Baden-Württemberg führt als erstes Bundesland ein flächendeckendes Rauchverbot in Freibädern ein. Das Gesetz umfasst auch Spielplätze und Haltestellen und sieht Bußgelder für Verstöße vor. Experten begrüßen den Schutz von Kindern, kritisieren jedoch die Möglichkeit von Raucherzonen.

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Rauchen in Freibädern in Baden-Württemberg verboten
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Baden-Württemberg erweitert Rauchverbot auf Freibäder

Ab heute gilt in Baden-Württemberg ein umfassendes Rauchverbot, das auch Freibäder umfasst. Dies macht das Bundesland zum ersten in Deutschland, das ein solches Verbot flächendeckend einführt. Ziel ist es, die Badegäste besser vor Tabakrauch zu schützen, insbesondere in Zeiten, in denen die Freibäder bei schönem Wetter stark frequentiert sind.

Verantwortung der Betreiber

Die Umsetzung des Verbots obliegt den Betreibern der Freibäder, die in der Regel von den Kommunen gestellt werden. Diese sind jedoch nicht verpflichtet, das gesamte Areal rauchfrei zu halten. Stattdessen haben sie die Möglichkeit, kleine Raucherzonen einzurichten, solange diese die anderen Badegäste nicht stören.

Diskussion um die Sinnhaftigkeit des Verbots

Die Frage, ob dieses Verbot sinnvoll ist und als Modell für andere Bundesländer dienen könnte, wird kontrovers diskutiert. Jedes der 16 Bundesländer hat eigene Regelungen zum Thema Rauchen, die sich teils erheblich unterscheiden.

Kritik an Ausnahmeregelungen

Katrin Schaller vom Deutschen Krebsforschungszentrum in Heidelberg unterstützt das Verbot und betont:

„Schwimmbäder sind Orte, an denen sich besonders Kinder und Jugendliche aufhalten, und ihre Gesundheit muss besonders geschützt werden.“

Sie hebt hervor, dass eine Vorbildfunktion wichtig sei: Wenn weniger Menschen in der Öffentlichkeit rauchen, werde Nichtrauchen für Kinder und Jugendliche zur Norm.

Allerdings kritisiert Schaller die Möglichkeit, Raucherzonen in Freibädern einzurichten:

„Der Rauch folgt physikalischen Gesetzen, verbreitet sich und wird durch den Wind beeinflusst. Daher kann es sein, dass der Rauch auch in angrenzende Bereiche gelangt.“

Die Gefahren des Passivrauchens seien auch im Freien präsent, da die Schadstoffe beim Einatmen dieselben sind wie beim aktiven Rauchen. Ein Forschungsteam aus Seoul hat nachgewiesen, dass diese Schadstoffe noch in einer Entfernung von neun Metern zur Zigarette messbar sind.

„Gerade in Bereichen mit Seitenwänden oder Überdachungen, wie Sonnenschirmen, kann sich der Rauch ansammeln,“

so Schaller weiter.

Weitere Regelungen des Nichtraucherschutzgesetzes

Das neue Nichtraucherschutzgesetz in Baden-Württemberg gilt nicht nur für Freibäder, sondern auch für andere öffentliche Orte im Freien, wie Spielplätze, Haltestellen, Freizeitparks und Zoos. An diesen Orten dürfen ebenfalls Raucherzonen eingerichtet werden, während auf Schulhöfen und an Bus- und Straßenbahnhaltestellen solche Zonen nicht mehr erlaubt sind.

Darüber hinaus wird das Rauchverbot auch in Innenräumen ausgeweitet: In Behörden sind Raucherzimmer ab sofort nicht mehr gestattet. In Gaststätten bleibt die Regelung jedoch unverändert: In abgetrennten Nebenräumen darf weiterhin geraucht werden. In Gasträumen unter 75 Quadratmetern ist Rauchen erlaubt, sofern keine oder nur kalte Speisen angeboten werden.

Regelungen für E-Zigaretten und andere Produkte

Das Gesetz umfasst auch E-Zigaretten, E-Shishas, Tabakerhitzer und Wasserpfeifen, selbst wenn kein Tabak, Nikotin oder Cannabis konsumiert wird. Die Dämpfe und Aerosole dieser Produkte gelten als gesundheitsgefährdend. Bei Verstößen gegen das Rauchverbot drohen Bußgelder von bis zu 200 Euro. Bei wiederholten Verstößen innerhalb eines Jahres kann das Bußgeld auf bis zu 500 Euro steigen.

Ob ähnliche Regelungen auch in anderen Bundesländern oder auf Bundesebene eingeführt werden, bleibt abzuwarten. Derzeit geht Baden-Württemberg als Vorreiter voran, während Experten weiterhin auf bestehende Lücken im Nichtraucherschutz hinweisen.


Quellen: tagesschau

Bildquelle: depositphotos

TS