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Bayern beschließt Kiff-Verbot für Volksfeste und Biergärten

Die Teil-Legalisierung von Cannabis konnte Bayern nicht verhindern. Dafür erlässt die Staatsregierung nun Verbote für konkrete Bereiche.

Auf der Wiesn ist das Kiffen komplett verboten.
Foto: Karl-Josef Hildenbrand/dpa

Es ist nun beschlossene Sache: Das Rauchen von Marihuana auf Volksfesten und in Biergärten in Bayern wird komplett verboten, ebenso wie im Englischen Garten in München. Das hat das Kabinett in München entschieden und setzt damit die entsprechenden Pläne aus der Vorwoche um.

Kommunen sollen außerdem die Befugnis erhalten, den Konsum von Cannabis in spezifischen Bereichen zu verbieten, wie zum Beispiel in Freibädern und Freizeitparks. Das gab Gesundheitsministerin Judith Gerlach (CSU) nach der Kabinettssitzung in München bekannt.

«Unser Ziel ist es, den Cannabis-Konsum in der Öffentlichkeit zu begrenzen. Das ist wichtig für den Gesundheitsschutz – und ganz besonders für den Kinder- und Jugendschutz», sagte sie. Damit schaffe man «klare Verhältnisse trotz eines völlig vermurksten Gesetzes des Bundesgesundheitsministers». Die bundesweite Teil-Legalisierung von Cannabis zum 1. April hatte Bayern trotz langen und erbitterten Widerstandes am Ende nicht verhindern können.

Kiff-Verbot auf der Wiesn

Unter anderem wird in Bayern aber nun das Rauchen von Marihuana auf Volksfesten, allen voran auf der Wiesn, vollständig untersagt, auf dem gesamten Gelände. Ziel sei es, klare und nachvollziehbare Regeln zu schaffen, die für Veranstalter und Polizei umsetzbar seien, betonte Gerlach.

Gemäß dem Cannabisgesetz des Bundes ist das Rauchen von Cannabis unter anderem in Anwesenheit von Minderjährigen verboten – was de facto bereits ein Verbot für Volksfeste zumindest tagsüber bedeutet, da sich dort regelmäßig auch Kinder und Jugendliche aufhalten. Volksfestbetreiber und Schausteller hatten dennoch eine Regelungslücke beklagt.

Zusätzlich sollen Cannabis-Produkte in Bayern generell unter das gesetzliche Rauchverbot fallen, das bereits in Innenräumen von öffentlichen Gebäuden, Gaststätten sowie Kultur- und Freizeiteinrichtungen gilt. Darüber hinaus plant die Staatsregierung, das Rauchen von Cannabis sogar in speziell ausgewiesenen Raucherräumen und -bereichen zu verbieten – insbesondere auch in den Außenbereichen von Gaststätten, Cafés und Biergärten.

Das Verbot erstreckt sich nicht nur auf das Verbrennen, sondern auch auf das Erhitzen und Verdampfen von Cannabis-Produkten. Auf diese Weise wird auch für Gastwirte und Biergartenbetreiber Rechtssicherheit geschaffen – denn die Vorgaben im Bundesgesetz sind völlig unzureichend und nicht praxistauglich.

dpa