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Bonn: Brutaler Mord vor 33 Jahren – Täter verurteilt

Nach 33 Jahren ist der Mord an einer Stewardess in Bonn aufgeklärt. Ein 59-Jähriger wird wegen der brutalen Tat, die DNA-Spuren ans Licht brachten, zu lebenslanger Haft verurteilt.

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Bonn: Brutaler Mord vor 33 Jahren -Täter verurteilt

Bonn: Urteil im Mordfall einer Stewardess nach 33 Jahren

Nach über drei Jahrzehnten wurde ein 59-Jähriger für den Mord an einer 29-jährigen Stewardess in Bonn-Bad Godesberg verurteilt. Das Bonner Schwurgericht sprach ihn schuldig für die Tat, die sich im Jahr 1992 ereignete. Eine besondere Schwere der Schuld, wie von Staatsanwaltschaft und Nebenklage gefordert, wurde jedoch nicht festgestellt.

Der Angeklagte wurde im Mai 2025 durch drei DNA-Spuren identifiziert, nachdem der Fall als sogenannter Cold Case wiederaufgenommen wurde. Zum Zeitpunkt seiner Festnahme lebte er in Bad Breisig (Rheinland-Pfalz) und war dort als Hilfskoch tätig. Zu Beginn des Prozesses im Januar legte er ein Geständnis ab.

Gezielte Suche nach einem Vergewaltigungsopfer

Das Gericht war überzeugt, dass der Angeklagte am Abend der Tat gezielt eine „Zufallsperson“ suchte, um sie zu vergewaltigen. Nach dem Ende seiner Schicht in einem Bonner Gasthaus konsumierte er einige Biere, nahm Drogen und fuhr mit dem Fahrrad los. Gegen drei Uhr morgens sah er die 29-Jährige, die aus einem Auto stieg und auf die Wohnung ihres damaligen Freundes zuging, und entschloss sich, seinen Plan in die Tat umzusetzen. Die Tötung der Frau war ursprünglich nicht Teil seines Plans, wie im Urteil festgestellt wurde.

Brandstiftung nach der Tat

Nach der Vergewaltigung in der Wohnung entschloss sich der Angeklagte, „die Zeugin zu beseitigen“. Er erdrosselte sie mit einem Lautsprecherkabel, übergoss die Leiche mit Rasierwasser und setzte sie in Brand. Der Freund der 29-Jährigen fand am Morgen die halb verkohlte Leiche.

Eine Mordkommission nahm daraufhin Ermittlungen in verschiedene Richtungen auf, jedoch ohne Erfolg. Im Jahr 1995 wurde der Angeklagte wegen zwei anderer Vergewaltigungen zu sieben Jahren Haft verurteilt, wobei auch seine DNA gesichert wurde.

Psychische Verfassung des Täters

Das Gericht stellte eine ausgeprägte Persönlichkeitsstörung des Täters fest. Er wurde als „erheblich dissozial“ und ohne Empathie beschrieben. Eine verminderte Schuldfähigkeit, wie von der Verteidigung gefordert, wurde von den Bonner Richtern jedoch nicht anerkannt. Auch ein psychiatrischer Gutachter hielt ihn für voll schuldfähig.

Ronny Winkler