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Deutsche Bahn bleibt ungebunden: Keine Trassen-Zuweisung an Wettbewerb erforderlich

Das Verwaltungsgericht Köln entschied, dass die Deutsche Bahn nicht verpflichtet ist, auf stark frequentierten Fernverkehrsstrecken einen bestimmten Anteil ihrer Kapazitäten für Wettbewerber freizuhalten. Ein entsprechender Beschluss der Bundesnetzagentur wurde als rechtswidrig erklärt, und der Eilbeschluss ist nicht anfechtbar.

Deutsche Bahn muss Konkurrenten keine Trassen-Quote einräumen
Wolfgang Weiser auf Pexels

Das Verwaltungsgericht Köln entschied, dass die Deutsche Bahn nicht verpflichtet ist, auf stark frequentierten Fernverkehrsstrecken einen bestimmten Anteil ihrer Kapazitäten für Wettbewerber freizuhalten. Ein entsprechender Beschluss der Bundesnetzagentur wurde als rechtswidrig erklärt, und der Eilbeschluss ist nicht anfechtbar.

Ein Sprecher der DB InfraGo, einer Tochtergesellschaft der Deutschen Bahn, begrüßte die Entscheidung und wies darauf hin, dass die Klage darauf abzielte, frühzeitig Rechtssicherheit sowie faire Bedingungen für alle Marktteilnehmer zu schaffen. Diese Klarheit ist besonders relevant, angesichts der begrenzten Kapazitäten im deutschen Schienennetz.

Die Bundesnetzagentur und der Wettbewerb im Schienenverkehr

Die Bundesnetzagentur hingegen sieht die Notwendigkeit einer Regelung zur Freihaltung von Kapazitäten, um den Wettbewerb im Schienenverkehr zu fördern. Ein höherer Wettbewerb könnte laut der Behörde zu niedrigeren Ticketpreisen für die Fahrgäste führen.

Ein zentrales Element dieser Diskussion ist der bevorstehende Markteintritt des italienischen Unternehmens Italo, das ab April 2028 im deutschen Fernverkehr tätig werden möchte. Italo plant eine Investition von rund 3,6 Milliarden Euro in den deutschen Markt und hatte sich bei der Bundesnetzagentur über die Vergabepraxis der Schienenkapazitäten beschwert. Ziel des Unternehmens ist es, die Rahmenbedingungen für neue Wettbewerber zu verbessern.

Kapazitätsengpässe und die Marktposition der Deutschen Bahn

In Deutschland benötigt jeder Zugbetreiber eine Trasse, um eine bestimmte Strecke zu festgelegten Zeiten befahren zu können. Diese Trassen werden von der DB InfraGo vergeben, wobei der Platz auf den Schienen begrenzt ist. An großen Verkehrsknotenpunkten wie Hamburg, Berlin oder Köln kommt es oft zu Staus, die Verspätungen zur Folge haben.

Die Deutsche Bahn besitzt im Fernverkehr einen Marktanteil von ungefähr 92 Prozent. Der größte Konkurrent ist zurzeit das Münchner Unternehmen Flix, das mit seinen grünen Zügen auf dem Markt aktiv ist. Die Bundesnetzagentur strebte an, dass diesen Konkurrenten mehr Platz auf den überlasteten Strecken zur Verfügung steht.

Der Rechtsstreit und die gerichtliche Entscheidung

Am 17. Juli beschloss die Bundesnetzagentur, dass die DB InfraGo im Konfliktfall maximal 60 bis 75 Prozent der Fernverkehrskapazitäten an die DB Fernverkehr oder andere Unternehmen vergeben darf. Diese Regelung gilt insbesondere für stark ausgelastete Korridore, wie sie zwischen München und Frankfurt existieren.

Die Deutsche Bahn legte gegen diesen Beschluss rechtliche Schritte ein und argumentierte, dass diese Regelung zu mehr Konflikten über die Nutzung der Trassen führen könnte. Dies könnte wiederum zu rechtlichen und praktischen Schwierigkeiten bei der Verwaltung der Trassenkapazitäten führen.

Das Gericht stellte fest, dass weder europäisches noch nationales Eisenbahnregulierungsrecht eine Verpflichtung zur Einführung einer Wettbewerberklausel in den Nutzungsbedingungen des Schienenbetreibers vorsieht. Darüber hinaus wurde die Klausel als ungeeignet erachtet, um die angestrebten Ziele zu erreichen.


Quellen: heise, BR

Bildquelle: Wolfgang Weiser auf Pexels

Dieser Text wurde mit Hilfe von künstlicher Intelligenz in Zusammenarbeit mit unserer Redaktion erstellt.

TS