Mobiles Menü schließen
Startseite Schlagzeilen

Ehepaar nach vorgetäuschtem Tod erneut vor Gericht

Ein Ehepaar täuscht den Tod des Mannes vor, um Geld aus 14 Lebens- und Unfallversicherungen zu kassieren. Obwohl bereits ein Urteil gesprochen wurde, müssen sich beide erneut vor Gericht verantworten.

Für den neu aufgerollten Prozess sind zehn Termine angesetzt.
Foto: Christian Charisius/dpa

Der inszenierte Tod eines Mannes in der Ostsee wird am Freitag erneut vor dem Landgericht in Kiel verhandelt: Drei Jahre nach dem Urteil wegen versuchten Versicherungsbetrugs müssen sich der quicklebendige Mann und seine Frau erneut vor Gericht verantworten.

Das Ehepaar hatte versucht, durch den vermeintlichen Tod des Mannes insgesamt 14 Versicherungsverträge zu Geld zu machen. Nur in einem Fall gab es eine Verurteilung zu Bewährungsstrafen, in 13 weiteren Fällen jedoch nicht. Diese Freisprüche wurden vom Bundesgerichtshof (BGH) kritisiert, die Fälle sollen nun erneut vor Gericht verhandelt werden.

Polizei schöpfte früh Verdacht

Das Ehepaar wird beschuldigt, im Sommer 2018 den Tod des Mannes durch ein Bootsunglück vorgetäuscht zu haben, um etwa vier Millionen Euro von Lebens- und Unfallversicherungen zu erhalten. Zu diesem Zweck wurde damals extra ein Motorboot besorgt, das in der Ostsee versank. Die Ehefrau meldete ihren Mann drei Tage später als vermisst, aber die Polizei wurde schnell misstrauisch. Ein Gutachter entdeckte Manipulationen am Boot, außerdem waren die Versicherungen nicht mit einer einfachen Todesmeldung der Polizei zufrieden, sondern verlangten eine Sterbeurkunde.

Der Mann hatte sich nicht in der Ostsee verloren, sondern war monatelang in Hamburg und auch bei seiner Mutter in Schwarmstedt, Niedersachsen, untergetaucht. Es kam nicht zur Auszahlung der Gelder aus den 14 Risiko-Lebens- und Unfallversicherungen.

Im Jahr 2021 wurden der heute 55-jährige Mann und seine gleichaltrige Frau vom Landgericht wegen versuchten Betrugs einer Unfallversicherung zu Bewährungsstrafen von einem Jahr und neun Monaten bzw. einem Jahr verurteilt. Bei diesem Urteil wurden sie jedoch nur in einem von insgesamt 14 angeklagten Fällen des Versicherungsbetrugs schuldig gesprochen.

BGH gebt Freisprüche auf

In den 13 anderen Fällen von versuchtem Betrug anderer Versicherungen wurden die Angeklagten freigesprochen, denn sie hätten hier ohne weitere Schritte wie die Vorlage einer Sterbeurkunde nicht mit Auszahlungen rechnen können, argumentierte das Gericht. Daher sei es bei straflosen Vorbereitungshandlungen geblieben.

Der Bundesgerichtshof in Leipzig hat die Freisprüche aufgehoben. Kritisiert wurde, dass das Gericht nicht überprüft hat, ob die Angeklagten stattdessen wegen Verabredung zum gewerbs- und bandenmäßigen Betrug oder wegen des betrügerischen Abschlusses der Versicherungsverträge strafbar wären.

Für den erneuten Prozess sind zehn Termine geplant. Der letzte ist bisher für den 5. Mai vorgesehen.

dpa