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Eifersuchtsdrama: 89-Jähriger ersticht Ehefrau – Haftstrafe

Ein 89-Jähriger hat gestanden, seine Frau aus Wut über einen 63 Jahre zurückliegenden Seitensprung erstochen zu haben. Nun wurde er verurteilt – aber nicht wegen Mordes.

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Der Angeklagte mit seiner Anwältin während des Prozesses in Düsseldorf.
Foto: Martin Höke/dpa

Weil er seine Frau aus Wut über einen 63 Jahre zurückliegenden angeblichen Seitensprung erstochen hat, ist ein 89-jähriger Rentner zu fünf Jahren und vier Monaten Haft wegen Totschlags verurteilt worden. Der angeklagte Senior hatte die Tat gestanden: Die 82-Jährige habe ihm in einem Streit an den Kopf geworfen, dass die älteste gemeinsame Tochter gar nicht von ihm stamme. Der richtige Vater sei «jünger, schöner und reicher als Du», habe seine Frau ergänzt. Das habe er nicht ausgehalten und zugestochen.

Die Staatsanwaltschaft hatte ihn wegen Mordes angeklagt. Doch das Gericht ging von einer Messerattacke im Eifersuchtswahn aus. Arg- und wehrlos sei die Frau dabei nicht gewesen. «Damit ist das Mordmerkmal der Heimtücke nicht erfüllt», sagte der Vorsitzende Richter Rainer Drees.

Der Senior hatte insgesamt 20 Schnitt- und Stichverletzungen seiner Frau zugefügt. Die 82-Jährige verstarb in der gemeinsamen Wohnung. Nach der Tat versuchte der Rentner, sich selbst das Leben zu nehmen. Er wurde schwer verletzt gerettet. Die Tochter entdeckte ihre Eltern in deren Wohnung und alarmierte den Notarzt.

Der Staatsanwalt äußerte Zweifel: Der Mazedonier schien unbedingt an den Fehltritt seiner Frau glauben zu wollen, denn ein Vaterschaftstest belegt, dass er der leibliche Vater der älteren Tochter ist. Er hatte sieben Jahre Haft gefordert. Die Verteidigerin hatte keinen spezifischen Antrag gestellt. Sie bat lediglich darum, das fortgeschrittene Alter des Angeklagten und sein Geständnis zu berücksichtigen.

Es ist wahrscheinlich, dass der 89-Jährige seine Haft in der Spezialhaftanstalt für Senioren bei Paderborn absitzen wird. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

dpa