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Ermordung von Tochter geplant – Vater und Bruder vor Gericht

In Anwesenheit der Tochter soll ein Familientribunal über ihre Ermordung beraten haben. Die junge Frau konnte fliehen. Nun stehen Vater und Bruder in Augsburg vor Gericht.

Im Strafjustizzentrum bringen zwei Justizwachtmeister einen Mann in den Sitzungssaal. Er ist zusammen mit seinem Sohn am Amtsgericht Augsburg angeklagt.
Foto: Stefan Puchner/dpa

Wegen der Beziehung zu einem Mann mit anderer Religion sollen in Augsburg ein Vater und dessen Sohn die Ermordung einer 16-Jährigen, der Tochter und Schwester, geplant haben. Wegen der Bedrohung und zahlreicher körperlicher und seelischer Misshandlungen müssen sich die beiden 44 und 23 Jahre alten Männer seit Donnerstag vor dem Augsburger Amtsgericht verantworten.

Unmittelbar nach Verlesung der Anklageschrift unterbrach die Richterin auf Antrag der Verteidiger die öffentliche Verhandlung für ein Rechtsgespräch der Beteiligten hinter verschlossenen Türen. Solche Erörterungen finden üblicherweise statt, um sich auf ein ungefähres Strafmaß zu verständigen, wenn die Angeklagten ein Geständnis ablegen.

Die beiden Männer gehören der jesidischen Glaubensrichtung an. Körperliche Züchtigungen und strenge hierarchische Regeln gehörten für sie zur Religion, heißt es in der Anklage. Die Übergriffe auf die Tochter haben den Ermittlungen zufolge begonnen, als das Kind zwölf Jahre alt war. Kurz vor ihrem 16. Geburtstag soll die Jugendliche eine Beziehung zu einem Muslim türkischer Abstammung aufgenommen haben. Dann eskalierte laut Anklage die Situation, weil die Familie der Tochter nur Beziehungen zu Jesiden akzeptiere.

In Anwesenheit der Tochter soll ein Familientribunal beraten haben, wie die Jugendliche getötet werden soll. Die 16-Jährige habe dann sogar einen Abschiedsbrief schreiben müssen, weil man den Tod des Kindes als Suizid habe tarnen wollen. Die Tochter konnte zum Jugendamt fliehen. Als der Vater auch einem Behördenmitarbeiter drohte, er werde seiner Tochter den Kopf abschneiden, kamen die beiden Männer in Untersuchungshaft.

dpa