Mobiles Menü schließen
Startseite Schlagzeilen

EU-Kommission sieht Handlungsbedarf beim Kinderschutz auf sozialen Plattformen

Die EU-Kommission kritisiert Meta, da Kinder auf Instagram und Facebook nicht ausreichend geschützt sind. Bei fehlender Alterskontrolle drohen dem Konzern hohe Geldstrafen. Der Digital Services Act verpflichtet Plattformen, ihre eigenen Regeln durchzusetzen.

Artikel hören

EU sieht Kinder bei Instagram und Co. nicht ausreichend geschützt
depositphotos

Nach vorläufigen Ermittlungen der EU-Kommission bieten Facebook und Instagram keinen ausreichenden Schutz für Kinder vor den Risiken ihrer Plattformen. Der Mutterkonzern Meta wird aufgefordert, die Alterskontrollen zu verbessern, andernfalls drohen hohe Geldstrafen.

Obwohl die Nutzung von Instagram und Facebook offiziell erst ab einem Alter von 13 Jahren gestattet ist, greifen viele Kinder bereits früher auf diese sozialen Medien zu. Die EU-Kommission sieht die Verantwortung bei den Plattformen und kündigt mögliche Geldbußen an.

Die Brüsseler Kommission wirft Meta konkret vor, Kinder nicht ausreichend von seinen Plattformen fernzuhalten. Dies stelle einen Verstoß gegen den Digital Services Act (DSA) dar, wie die vorläufigen Feststellungen der Kommission zeigen. Änderungen bei der Alterskontrolle seien dringend erforderlich.

Einfacher Zugang durch falsche Angaben

Meta hat nun die Möglichkeit, auf die Vorwürfe zu reagieren. Sollte sich die Einschätzung der Kommission bestätigen, könnte dem Unternehmen eine Geldstrafe von bis zu sechs Prozent des weltweiten Jahresumsatzes sowie Zwangsgelder drohen. Digitalkommissarin Henna Virkkunen betont: „Die eigenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Meta weisen darauf hin, dass ihre Dienste nicht für Minderjährige unter 13 Jahren bestimmt sind.“ Das Gesetz über Digitale Dienste verpflichtet die Plattformen zur Durchsetzung ihrer eigenen Regeln.

Bei der Erstellung eines Kontos können Nutzer in der Praxis leicht ein falsches Geburtsdatum angeben, um sich älter auszugeben. Laut der Erklärung der Kommission prüft Meta nicht ausreichend, wie alt die Nutzer tatsächlich sind.

Fehlende europaweite Altersgrenze

Obwohl es derzeit kein einheitliches Mindestalter für soziale Netzwerke in Europa gibt, verpflichtet der DSA große Online-Plattformen dazu, Kinder und Jugendliche effektiv vor nicht altersgerechten Inhalten zu schützen. Zudem verlangt das Gesetz von den Online-Unternehmen, ihre eigenen Nutzungsbedingungen durchzusetzen.

Meta bietet zwar ein Tool zur Meldung von Nutzern unter 13 Jahren an, dieses ist jedoch umständlich zu bedienen. Zudem gibt es häufig keine angemessene Nachverfolgung der gemeldeten Fälle. Schätzungen zufolge nutzen in der EU etwa zehn bis zwölf Prozent der Kinder unter 13 Jahren Instagram oder Facebook.

EU-App zur Altersverifikation in Planung

Die Ergebnisse der Ermittlungen der EU-Kommission könnten auch Auswirkungen auf Plattformen wie Snapchat, YouTube oder TikTok haben, die ebenfalls ein Mindestalter von 13 Jahren für die Kontoerstellung festlegen. Allerdings lassen sich diese Plattformen teilweise auch ohne ein Konto nutzen.

Langfristig drängt Brüssel darauf, dass Instagram, Snapchat, TikTok und ähnliche Plattformen eine von der EU-Kommission entwickelte App zur Altersverifikation nutzen, um die Altersangaben der Nutzer zu überprüfen. Diese App steht den Nutzern in der EU jedoch noch nicht flächendeckend zur Verfügung und wurde in den letzten Wochen wegen Sicherheitslücken kritisiert.

Bildquelle: depositphotos

TS