Ab Ende 2026 müssen Käufer von Neuwagen einen Umweltpass erhalten, der wichtige Informationen zu Schadstoffemissionen, Verbrauch und Batteriehaltbarkeit bereitstellt. Die Euro-7-Norm führt zudem neue Grenzwerte für Bremsen- und Reifenabrieb ein, um Umweltauswirkungen weiter zu minimieren.
EURO-7-Norm: Bescheinigung für Batterien und mehr für Neuwagen ab 2026

Ab November 2026: Neuer Umweltpass für Neuwagen
Ab dem 29. November 2026 müssen Käufer von Neuwagen mit der neuen Abgasnorm Euro 7 einen umfassenden Umweltpass erhalten. Dieser Pass wird wichtige Informationen über das Fahrzeug bündeln und digital bereitstellen, unter anderem über QR-Codes oder den Bordcomputer.
Inhalte des Umweltpasses
Der Umweltpass dokumentiert die Umweltwerte eines Fahrzeugs zum Zeitpunkt der Zulassung. Dazu zählen:
- Schadstoff- und CO2-Emissionen
- Kraftstoff- oder Stromverbrauch
- Elektrische Reichweite bei Elektrofahrzeugen
- Motorleistung
- Dauerhaltbarkeit der Batterie
Zusätzlich erhalten Fahrzeugnutzer Zugang zu aktuellen Daten, die das Auto selbst erfasst, wie den aktuellen Kraftstoff- oder Stromverbrauch sowie den Zustand der Antriebsbatterie.
Besonderheiten für Elektrofahrzeuge
Für Elektroautos ist ein spezieller Batteriepass vorgesehen. Hersteller müssen Informationen über den Gesundheitszustand, die Ladefähigkeit sowie die Leistung und Kapazität der Batterie bereitstellen. Diese Regelungen sind Teil der Euro 7-Vorgaben.
Regulierungen für Bremsen und Reifen
Die Euro 7-Norm bezieht sich nicht nur auf Abgase, sondern auch auf Partikel, die durch den Abrieb von Bremsen und Reifen entstehen. Ab 2030 werden Grenzwerte für die Partikelanzahl eingeführt, während die Grenzwerte für die Partikelmasse zunächst nach Antriebsart differenziert werden.
Vorgaben zur Haltbarkeit von Batterien
Die Euro 7-Norm legt fest, dass die Antriebsbatterien von Elektrofahrzeugen nach fünf Jahren oder 100.000 Kilometern noch mindestens 80 Prozent ihrer ursprünglichen Kapazität aufweisen müssen. Nach acht Jahren oder 160.000 Kilometern sind es mindestens 72 Prozent. Diese Anforderungen sind jedoch nicht mit einer gesetzlichen Batteriegarantie gleichzusetzen.
Einführung der Euro 7-Norm
Die Euro 7-Norm wird schrittweise eingeführt. Ab dem 29. November 2026 gilt sie für die Typgenehmigung neuer Pkw-Modelle, während ab dem 29. November 2027 alle neu zugelassenen Fahrzeuge die neuen Anforderungen erfüllen müssen. Bereits zugelassene Fahrzeuge sind von der Umrüstung auf Euro 7 nicht betroffen.
Fazit
Die Einführung des Umweltpasses und die neuen Vorgaben der Euro 7-Norm stellen einen bedeutenden Schritt in der Automobilindustrie dar. Käufer von Neuwagen können sich auf umfassende Informationen über die Umweltverträglichkeit ihrer Fahrzeuge freuen, die künftig digital bereitgestellt werden.
Quellen: t-online, auto-motor-und-sport
Bildquelle: Bildquelle: Richard Biros auf Unsplash
Dieser Text wurde mit Hilfe von künstlicher Intelligenz in Zusammenarbeit mit unserer Redaktion erstellt.








