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Führerscheinumtausch bis 2027: Dringende Handlungsaufforderung für Millionen Fahrer

Bis zum 19. Januar 2027 müssen Millionen Autofahrer ihren Führerschein umtauschen. Betroffen sind unbefristete Führerscheine aus den Jahren 2002 bis 2004. Versäumnisse können mit einem Verwarnungsgeld geahndet werden.

Führerschein läuft ab: Frist – Millionen Fahrer müssen bis 2027 handeln
Raimond Spekking via Wikimedia Commons (CC BY-SA 4.0)

Dringender Handlungsbedarf für Autofahrer

Im Hinblick auf die bevorstehende Umtauschpflicht für Führerscheine sind zahlreiche Autofahrer in Deutschland gefordert, aktiv zu werden. Bis zum 19. Januar 2027 müssen Millionen von Fahrern ihren Führerschein erneuern, insbesondere die unbefristeten Kartenführerscheine, die zwischen 2002 und 2004 ausgestellt wurden.

Fristen und betroffene Führerscheine

Der entscheidende Faktor für den Umtausch ist das Ausstellungsdatum, das im Feld 4a des Führerscheins vermerkt ist. Es ist wichtig zu beachten, dass nicht das Jahr der bestandenen Fahrprüfung zählt. Eine Ausnahme besteht für Senioren, die vor 1953 geboren wurden. Diese dürfen ihren Führerschein bis zum 19. Januar 2033 behalten, unabhängig vom Alter des Dokuments.

Zeitplan für zukünftige Umtausche

  • Bis 19. Januar 2028: Führerscheine aus den Jahren 2005 bis 2007
  • Bis 19. Januar 2029: Führerscheine aus dem Jahr 2008
  • Bis 19. Januar 2030: Führerscheine aus dem Jahr 2009

Voraussetzungen und Kosten für den Umtausch

Der Umtausch ist in der Regel unkompliziert. Weder eine neue Fahrprüfung noch ein medizinischer Gesundheitstest sind erforderlich. Alle bestehenden Fahrberechtigungen bleiben in vollem Umfang erhalten. Der neue Führerschein hat eine Gültigkeit von 15 Jahren und muss danach lediglich ersetzt werden, während die Fahrerlaubnis selbst unbefristet bleibt.

Erforderliche Unterlagen und Gebühren

Für den Antrag beim zuständigen Bürgeramt oder der Führerscheinstelle werden folgende Dokumente benötigt:

  • Der aktuelle Führerschein
  • Ein Personalausweis oder Reisepass
  • Ein aktuelles biometrisches Passfoto

Die Gebühr für den Umtausch beträgt in der Regel rund 25 Euro.

Folgen bei Nichteinhaltung der Frist

Wer die Frist versäumt, sieht sich ab dem 20. Januar 2027 mit einem ungültigen Führerschein konfrontiert. Dies ist zwar keine strafbare Handlung wie das Fahren ohne Fahrerlaubnis, kann jedoch bei einer Polizeikontrolle mit einem Verwarnungsgeld von 10 Euro bestraft werden. Aufgrund der oft langen Wartezeiten bei Bürgerämtern und Führerscheinstellen ist es ratsam, den Umtausch nicht auf die lange Bank zu schieben.


Quellen: t-online

Bildquelle: Raimond Spekking via Wikimedia Commons (CC BY-SA 4.0)

TS