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Haftstrafe für Vergewaltigung in Kinderheim

Der Tod einer Zehnjährigen in einem Kinderheim in Oberfranken sorgte im Frühjahr 2023 für große Bestürzung. Ein 26-Jähriger soll das Mädchen zuvor vergewaltigt haben und muss nun für lange Zeit in Haft.

Der Angeklagte (r) wird in den Gerichtssaal geführt. Der Tod eines zehnjährigen Mädchens in einem Kinderheim in Oberfranken hat im Frühjahr 2023 weit über die Region hinaus Entsetzen ausgelöst.
Foto: Daniel Vogl/dpa

Nach dem Tod eines zehnjährigen Mädchens in einem Kinderheim in Oberfranken wurde ein 26-Jähriger wegen Vergewaltigung des Mädchens zu einer Haftstrafe von siebeneinhalb Jahren verurteilt. Die Jugendkammer des Landgerichts Hof befand den Angeklagten unter anderem der Vergewaltigung und des schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern für schuldig.

Der Angeklagte konnte laut dem Vorsitzenden Richter Christopher Feulner nicht für den Tod des Mädchens verantwortlich gemacht werden.

Die Zehnjährige wurde am Morgen des 4. April 2023 tot in einem Bett des Kinderheims in Wunsiedel gefunden. Es wird behauptet, dass der Angeklagte in der Nacht zuvor in das Heim eingedrungen ist und das Mädchen in Anwesenheit eines damals elf Jahre alten Jungen aus dem Heim vergewaltigt hat. Die Ermittlungen ergaben, dass der Junge das Mädchen bei einem Streit in derselben Nacht getötet hat. Aufgrund seines Alters kann er nicht strafrechtlich belangt werden. Eine mögliche Beteiligung des Angeklagten am Tod des Mädchens wurde nicht in der Anklage berücksichtigt.

Widersprüchliche Aussagen des Jungen

Der 26-jährige Müllwerker gab zu Prozessbeginn zu, in das Heim eingedrungen zu sein und das Mädchen vergewaltigt zu haben. Er betonte jedoch, dass er den Tod des Mädchens niemals beabsichtigt habe und den Jungen auch nicht zur Tötung aufgefordert habe.

Er bestritt damit die Aussagen des Jungen bei der Polizei. Bei seiner Aussage vor Gericht hatte der mittlerweile Zwölfjährige diesen Vorwurf erneut wiederholt und erklärt, der Angeklagte habe ihn dazu aufgefordert, das Mädchen zu töten. Als Begründung soll der 26-Jährige dem Jungen gegenüber angegeben haben, dass das Mädchen sie beide erkannt habe.

Auch aus Sicht der Staatsanwaltschaft haben sich im Prozess «keine objektiven, belastbaren Beweise zur Widerlegung der Einlassung des Angeklagten» ergeben. Auf die Aussage des Zwölfjährigen, die sich im Laufe des Verfahrens wiederholt geändert habe, könne keine Verurteilung wegen einer Beteiligung an der Tötung des Mädchens gestützt werden, hatte die Anklagevertreterin in ihrem Plädoyer gesagt. Sie sprach sich für eine Haftstrafe von zehn Jahren aus.

Der Mann wurde neben den Sexualstraftaten auch wegen mehrerer Diebstähle und Wohnungseinbrüche verurteilt. Auch diese Taten hat der Angeklagte weitgehend zugegeben. Sein Verteidiger hatte für eine Haftstrafe von sechs Jahren plädiert.

dpa