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Neues Verfahren zum tödlichen Vorfall am Werbellinsee beginnt

Der Berufungsprozess um den Tod eines siebenjährigen Mädchens im Werbellinsee beginnt am Mittwoch. Vier Lehrerinnen und Erzieherinnen müssen sich wegen fahrlässiger Tötung verantworten, während die Familie auf ein rechtskräftiges Urteil wartet.

Berufungsprozess um ertrunkenes Mädchen startet am Mittwoch
Shane Aldendorff auf Pexels

Neues Verfahren zum Tod eines Mädchens im Werbellinsee

Der tragische Fall des ertrunkenen Mädchens im Werbellinsee, der sich 2016 ereignete, wird nun erneut vor Gericht gebracht. Ab Mittwoch wird das Landgericht Frankfurt (Oder) in zweiter Instanz über die Vorwürfe gegen vier Lehrerinnen und Erzieherinnen entscheiden, die wegen fahrlässiger Tötung angeklagt sind. Ihnen wird vorgeworfen, während einer Klassenfahrt ihre Aufsichtspflicht nicht erfüllt zu haben.

Familie hofft seit Jahren auf Gerechtigkeit

Im Jahr 2016 ertrank während eines Klassenausflugs ein siebenjähriges Mädchen aus Berlin im Werbellinsee. Die Anklage besagt, dass die vier Aufsichtspersonen – drei Lehrerinnen und eine Erzieherin – nicht ausreichend auf die Kinder Acht gegeben haben. Seitdem wartet die Familie des Mädchens auf ein endgültiges Urteil, nachdem das Verfahren gegen die Beschuldigten fünf Jahre nach dem Vorfall am Amtsgericht Eberswalde begann.

Verfahrensverlauf und Anklage

Während des Verfahrens wurde wiederholt die Frage aufgeworfen, ob das Verfahren gegen die Angeklagten gegen Zahlung einer Geldauflage hätte eingestellt werden sollen. Die damalige Staatsanwältin Ricarda Böhme hielt dies jedoch für nicht angebracht, da sie die Vorwürfe als zu schwerwiegend erachtete. Die Angeklagten blieben während des gesamten Verfahrens stumm, während die Familie des Mädchens als Nebenkläger auftrat. Was genau an dem Tag des Vorfalls passierte, bleibt unklar. Die Halbschwester des Mädchens erklärte, dass die Familie an diesem Tag zerbrochen sei.

Urteil und Berufung

Nach einem siebenmonatigen Prozess am Amtsgericht Eberswalde wurden die vier Frauen wegen fahrlässiger Tötung durch Unterlassen verurteilt. Die Strafen variierten zwischen 7.000 und 10.000 Euro, was dazu führte, dass die Frauen nicht als vorbestraft gelten, da die Geldstrafen unter der Grenze von 90 Tagessätzen blieben. Die Staatsanwältin forderte Bewährungsstrafen von zehn Monaten und legte im Gerichtssaal Berufung ein. Sie argumentierte, dass die Angeklagten nicht in der Lage gewesen seien, den Badeausflug so zu organisieren, dass die Sicherheit der Kinder gewährleistet wäre. Das Urteil ist aufgrund dieser Berufung noch nicht rechtskräftig.

Neues Verfahren und Zeugen

Auch die Angeklagten haben Berufung eingelegt, während ihre Verteidiger auf Freispruch plädierten. Der neue Prozess am Landgericht Frankfurt wird sämtliche Aspekte des Falls nochmals untersuchen. Rund 20 Zeugen, darunter frühere Mitschüler des Mädchens, die inzwischen Teenager sind, werden vor Gericht aussagen müssen, um zu klären, was am 6. Juni 2016 tatsächlich geschah.


Quellen: rbb24, tagesschau

Bildquelle: Shane Aldendorff auf Pexels

Dieser Text wurde mit Hilfe von künstlicher Intelligenz in Zusammenarbeit mit unserer Redaktion erstellt.

TS