Mobiles Menü schließen
Startseite Schlagzeilen

Tanzverbot in diesen Bundesländern und deren Regelungen

An Gründonnerstag und Karfreitag herrscht in vielen Bundesländern Tanzverbot, um den stillen Feiertagen Rechnung zu tragen. Die Regelungen variieren jedoch stark, von strengen Beschränkungen in Bayern bis zu lockereren Vorschriften in Berlin und Hamburg.

Artikel hören

Tanzverbot an Gründonnerstag: In diesen Bundesländern ist Tanzen an Ostern strikt verboten
KI-generiert

Tanzverbot an Ostern 2026: Wo die Regelungen gelten

Das Osterfest wird in zahlreichen Bundesländern als stiller Feiertag angesehen. An diesen Tagen sind laute Musik, Tanz und andere Vergnügungen nicht gern gesehen. In diesem Artikel erfahren Sie, wo in Deutschland an Gründonnerstag, Karfreitag und weiteren Feiertagen Tanzverbot herrscht.

Regelungen zu stillen Feiertagen

Stille Feiertage sind religiöse Feiertage, die gesetzlich besonderen Schutz genießen. Je nach Bundesland untersagen die Feiertagsgesetze themenfremde öffentliche Unterhaltungsveranstaltungen, den Ausschank von Alkohol sowie musikalische Darbietungen. Zu den stillen Feiertagen zählen unter anderem Heiligabend, Aschermittwoch, Gründonnerstag, Karfreitag, Karsamstag, Karwoche, Ostersonntag, Pfingstsonntag, Allerheiligen, Allerseelen, Volkstrauertag, Buß- und Bettag sowie Totensonntag.

Wo gilt Tanzverbot an Gründonnerstag und Karfreitag?

In Bayern sind beispielsweise Sportveranstaltungen sowie „musikalische Darbietungen jeder Art in Räumen mit Schankbetrieb“ untersagt, wie das Landesinnenministerium auf Anfrage mitteilte. Öffentliche Unterhaltungsveranstaltungen sind nur erlaubt, wenn der ernste Charakter dieser Tage gewahrt bleibt. Auch die Feiertagsruhe darf nicht gestört werden, insbesondere in der Nähe von Kirchen. In vielen Bundesländern sind die Regelungen ähnlich, jedoch gibt es oft erhebliche Unterschiede in den Details.

Ein Regelverstoß kann in Bayern mit einer Geldstrafe von bis zu 10.000 Euro geahndet werden. In Berlin hingegen werden Verstöße mit maximal 1.000 Euro bestraft, in den meisten Fällen ist die Strafe jedoch deutlich geringer.

Unterschiedliche Regelungen im Überblick

Die Regelungen zum Tanzverbot variieren stark. In Bayern gilt das Verbot bereits von Gründonnerstag bis Karsamstag durchgehend. In Berlin hingegen ist das Tanzverbot weniger streng: Es gilt nur am Karfreitag von 4 Uhr morgens bis 21 Uhr, wie die Innensenatsverwaltung mitteilte.

In Hamburg gibt es ebenfalls ein weniger strenges Tanzverbot, das in diesem Jahr sogar gelockert wurde. Während im Vorjahr ein 24-stündiges Tanzverbot von 2 Uhr morgens an Karfreitag bis zur gleichen Zeit am Samstag galt, ist es in diesem Jahr erst von 5 Uhr am Karfreitag bis Mitternacht, was die Möglichkeit eines Diskobesuchs an beiden Tagen erheblich erleichtert.

Regelungen im Detail

  • Baden-Württemberg: 18 bis 24 Uhr am Gründonnerstag, ganztägig am Karfreitag, 0 bis 20 Uhr am Karsamstag.
  • Bayern: 2 bis 24 Uhr am Gründonnerstag, ganztägig am Karfreitag, ganztägig am Karsamstag.
  • Berlin: Kein Verbot am Gründonnerstag, 4 bis 21 Uhr am Karfreitag.
  • Brandenburg: Kein Verbot am Gründonnerstag, ganztägig am Karfreitag und Karsamstag.
  • Bremen: Kein Verbot am Gründonnerstag, 6 bis 21 Uhr am Karfreitag.
  • Hamburg: 5 bis 24 Uhr am Gründonnerstag, ganztägig am Karfreitag.
  • Hessen: 4 bis 24 Uhr am Gründonnerstag, ganztägig am Karfreitag und Karsamstag, 4 bis 12 Uhr am Ostersonntag und Ostermontag.
  • Mecklenburg-Vorpommern: Kein Verbot am Gründonnerstag, ganztägig am Karfreitag, 0 bis 18 Uhr am Karsamstag.
  • Niedersachsen: 5 bis 24 Uhr am Gründonnerstag, ganztägig am Karfreitag und Karsamstag.
  • Nordrhein-Westfalen: 18 bis 24 Uhr am Gründonnerstag, ganztägig am Karfreitag, 0 bis 6 Uhr am Karsamstag.
  • Rheinland-Pfalz: 4 bis 24 Uhr am Gründonnerstag, ganztägig am Karfreitag und Karsamstag, 0 bis 16 Uhr am Ostersonntag.
  • Saarland: 4 bis 24 Uhr am Gründonnerstag, ganztägig am Karfreitag und Karsamstag.
  • Sachsen: Kein Verbot am Gründonnerstag, ganztägig am Karfreitag.
  • Sachsen-Anhalt: Kein Verbot am Gründonnerstag, ganztägig am Karfreitag.
  • Schleswig-Holstein: Kein Verbot am Gründonnerstag, 2 bis 24 Uhr am Karfreitag, 0 bis 2 Uhr am Karsamstag.
  • Thüringen: Kein Verbot am Gründonnerstag, ganztägig am Karfreitag.

Alle Angaben ohne Gewähr!

Es ist jedoch zu beachten, dass kein Bundesland Tanzveranstaltungen grundsätzlich verbieten darf, wie ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts feststellt. Clubs haben die Möglichkeit, eine Ausnahmegenehmigung zu beantragen und somit auch am Karfreitag zu öffnen.

Hintergrund zu den Feiertagen

Im Gegensatz zu Weihnachten variiert das Datum von Ostern jedes Jahr. Ostern kann sowohl im März als auch im April gefeiert werden, wobei der erste Frühlingsvollmond eine entscheidende Rolle bei der Berechnung des Datums spielt.

Die Bedeutung der Feiertage

  • Gründonnerstag: An diesem Tag, auch Hoher Donnerstag genannt, gedenken Christen des letzten Abendmahls Jesu mit seinen Jüngern. Der Tag markiert den Beginn seines Leidens und Sterbens.
  • Karfreitag: An diesem Tag wird der Kreuzigung Jesu gedacht. Er gilt seit dem frühen Christentum als stiller Tag der Buße und des Fastens.
  • Ostersonntag: An diesem Tag feiern Christen die Auferstehung Jesu. Traditionell werden Osterfeuer entzündet und das Osterlamm symbolisiert den auferstandenen Christus.
  • Ostermontag: In vielen Regionen, insbesondere in Süddeutschland, finden Pilgergänge statt, die an den Weg der Jünger nach Emmaus erinnern.

Für weitere Informationen und Neuigkeiten rund um Ostern stehen Ihnen zahlreiche Quellen zur Verfügung.

TS