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Schortens: Ermittlungsverfahren gegen langjährigen Bürgermeister Böhling eingeleitet

Als Beleg für das behördliche Fehlverhalten dient ein Vorfall, der sich im August dieses Jahres zutrug.

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Bürgermeister von Schortens gönnt sich Halteverbot vor seinem Haus
PantheraLeo1359531 via Wikimedia Commons (Public domain)

Die Verquickung privater Interessen mit hoheitlichen Machtbefugnissen beschädigt das Ansehen öffentlicher Ämter nachhaltig – selbst wenn die zugrunde liegende Motivation auf alltäglichen Ärgernissen beruht. Im niedersächsischen Schortens illustriert ein aktueller Vorfall exemplarisch, wie schmal der Grat zwischen behördlicher Selbstherrlichkeit und strafrechtlich relevantem Verhalten im Rathausalltag verläuft. Der parteilose Verwaltungschef Gerhard Böhling, der die rund 21.000 Einwohner zählende Kommune im Landkreis Friesland nahe der Nordseeküste seit 22 Jahren führt, steht im Fokus eines Ermittlungsverfahrens wegen des Verdachts auf Vorteilsannahme im Amt. Anlass für das Einschreiten der Justiz ist eine exklusive Parkverbotszone, die der 68-Jährige eigenmächtig vor seinem privaten Wohnhaus anordnen ließ.

Amtliche Anordnung für die heimische Garagenausfahrt

Als Beleg für das behördliche Fehlverhalten dient ein Vorfall, der sich im August dieses Jahres zutrug. Weil parkende Kraftfahrzeuge im öffentlichen Straßenraum das Rangieren sowie das Ausfahren aus seinem privaten Grundstück wiederholt massiv erschwerten, griff der Verwaltungschef direkt auf städtische Ressourcen zurück. Böhling beorderte Mitarbeiter des kommunalen Bauhofes zu seiner Wohnanschrift. Vor Ort montierten die städtischen Bediensteten offizielle Halteverbotsschilder am Fahrbahnrand. Zudem versahen sie die Straßenfläche gegenüber der privaten Zufahrt mit markanten Zickzacklinien, wodurch das Areal formell als verbindliche Sperrzone ausgewiesen wurde.

Die ungleiche Behandlung gegenüber gewöhnlichen Bürgern löste rasch Proteste in der Kommunalpolitik aus. Wolfgang Ottens, Fraktionssprecher von Bündnis 90/Die Grünen im Stadtrat, hakte im September mit einer detaillierten schriftlichen Anfrage nach. Darin forderte der Ratsherr Aufklärung über:

  • das genaue Datum der Schildermontage,
  • die personelle Verantwortlichkeit für die Maßnahme,
  • die zugrunde liegende gesetzliche Ermächtigungsgrundlage sowie
  • den Nachweis einer sachlichen Notwendigkeit für das Parkverbot.

Böhling ging auf die spezifischen Fragen weitgehend nicht ein. Stattdessen verwies er zunächst auf seine formale Rolle als oberste Verkehrsbehörde der Kommune.

Rechtfertigungsversuche, Reue und vollständige Kostenerstattung

Zur Entlastung führte der Rathauschef an, dass es ihm primär um die Sicherstellung seiner dienstlichen Mobilität gegangen sei. Durch blockierte Ausfahrten sei es mehrfach zu zeitlichen Verzögerungen bei offiziellen Terminen und städtischen Verpflichtungen gekommen. Es habe sich daher um einen Versuch gehandelt, ein akutes logistisches Hindernis pragmatisch zu beseitigen. Gegenüber Medienvertretern erklärte Böhling später selbstkritisch:

„Ich wollte das Problem lösen und habe dann selbst eine Regelung veranlasst. Gerade, weil ich Bürgermeister bin, hätte ich das besonders sorgfältig prüfen und anders lösen müssen. Das tut mir leid.“

Als Konsequenz aus der öffentlichen Empörung veranlassten die zuständigen Stellen den kompletten Rückbau der Installationen. Sowohl die Verkehrszeichen als auch die Fahrbahnmarkierungen wurden restlos aus dem Straßenbild entfernt. Zudem beglich Böhling nach eigenen Angaben sämtliche Ausgaben für den Einsatz der Bauhofmitarbeiter und das Material aus privaten Mitteln, sodass der Kommune Schortens kein finanzieller Schaden verblieb.

Strikte Neutralität: Aufsichtsbehörde schaltet Staatsanwaltschaft ein

Trotz der Beseitigung des rechtswidrigen Zustands und der finanziellen Schadenswiedergutmachung wertete die Kommunalaufsicht des Landkreises Friesland den Vorfall als gravierend genug für strafrechtliche Konsequenzen. Eine Sprecherin der Kreisverwaltung stellte klar, dass das Legalitätsprinzip keine Ausnahme kenne. Bei Anhaltspunkten für eine Straftat sei die Behörde verpflichtet, Neutralität zu wahren und unabhängig vom Status oder Amt der verdächtigen Person Anzeige zu erstatten.

In der juristischen Bewertung wanderten die Akten über mehrere Stationen:

  • Die Staatsanwaltschaft Oldenburg nahm die Strafanzeige der Kommunalaufsicht entgegen.
  • Wegen des anfänglichen Verdachts auf ein Korruptionsdelikt erfolgte eine vorübergehende Weiterleitung an die spezialisierte Staatsanwaltschaft Osnabrück.
  • Nachdem Osnabrück keinen Korruptionstatbestand feststellte, übernahm erneut die Staatsanwaltschaft Oldenburg das Verfahren wegen mutmaßlicher Vorteilsannahme.

Bis zu einem rechtskräftigen Abschluss des Verfahrens gilt für den scheidenden Bürgermeister vollumfänglich die Unschuldsvermutung. Böhling kündigte an, den Ausgang der behördlichen Ermittlungen abzuwarten. Das juristische Nachspiel markiert das abrupte Ende einer langen Ära: Seine 22-jährige Dienstzeit an der Rathausspitze endet planmäßig am 31. Oktober.


Quellen: Bild, Focus

Bildquelle: PantheraLeo1359531 via Wikimedia Commons (Public domain)

Dieser Text wurde mit Hilfe von künstlicher Intelligenz in Zusammenarbeit mit unserer Redaktion erstellt.

TS