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Staatsanwaltschaft legt Berufung gegen Lehmann-Urteil ein

«Mit der Kettensäge in den Händen werden Helden zu Legenden», meinte ein Staatsanwalt im Prozess gegen Jens Lehmann. Jetzt legt die Staatsanwaltschaft München Berufung gegen das Urteil ein.

Der Prozess gegen den ehemaligen Fußball-Nationaltorwart Jens Lehmann geht weiter.
Foto: Peter Kneffel/dpa

Der Prozess gegen Jens Lehmann, bei dem es um Kettensägen geht, wird wahrscheinlich fortgesetzt: Eine Woche nach dem Urteil gegen den ehemaligen Fußball-Nationaltorwart hat die Staatsanwaltschaft Berufung dagegen eingelegt. Das bestätigte die Sprecherin der Staatsanwaltschaft München II, Andrea Grape, gegenüber der Deutschen Presse-Agentur.

Lehmann wurde vom Amtsgericht Starnberg wegen Sachbeschädigung, Beleidigung von Polizisten und versuchtem Betrug zu einer Geldstrafe von 210 Tagessätzen zu je 2000 Euro verurteilt. Insgesamt soll er demnach 420.000 Euro zahlen.

Die Staatsanwaltschaft hatte in dem Prozess, in dessen Mittelpunkt ein skurriler Nachbarschaftsstreit und der Vorwurf stand, Lehmann habe mit einer Kettensäge einen Dachbalken in der Garage seines Nachbarn angesägt, eine Freiheitsstrafe von zehn Monaten auf Bewährung gefordert – und eine Geldauflage von 216.000 Euro. «Mit der Kettensäge in den Händen werden Helden zu Legenden», sagte Staatsanwalt Stefan Kreutzer – oder sie landeten vor Gericht.

Lehmann habe sich «durchgängig als Opfer der Justiz» inszeniert, hatte Richterin Tanja Walter gesagt. Der 54-Jährige sei «jedoch nicht Opfer, er ist Täter» und habe vor Gericht «hanebüchene Geschichten» zu seiner Verteidigung vorgebracht. Von einer Freiheitsstrafe sah sie dennoch ab und verhängte nur eine Geldstrafe.

Die Frist für das Einreichen von Rechtsmitteln endete am Freitag um Mitternacht. Lehmanns Anwalt Christoph Rückel hat auf Anfrage noch nicht bekannt gegeben, ob er auch gegen das Urteil Berufung einlegen wird.

In seinem Plädoyer forderte er Freispruch von dem Vorwurf der Sachbeschädigung und des versuchten Betrugs – und für die Beleidigung von Polizisten eine Geldstrafe von 50 Tagessätzen zu je unter 500 Euro.

Wenn eine Partei Berufung einlegt, wird das Urteil nicht rechtskräftig. Der Fall muss dann erneut vor dem Landgericht in der nächsten Instanz verhandelt werden.

dpa