Nach einem langwierigen Rechtsstreit hat das italienische Kassationsgericht entschieden, dass Gäste in Restaurants kein Anrecht auf Leitungswasser haben. Eine Urlauberin forderte vergeblich ein Glas Wasser im Hotel und klagte schließlich auf Entschädigung.
Urteil des Obersten Gerichts: Streit um Wasserwahl im Luxushotel entschieden

In einem renommierten italienischen Hotel wollte eine Urlauberin während ihres Aufenthalts ein Glas Leitungswasser zum Abendessen bestellen. Ihr Wunsch wurde jedoch nicht erfüllt, stattdessen wurde ihr nur Mineralwasser angeboten, für das sie bezahlen musste. Die Frau wollte sich damit nicht abfinden und zog vor Gericht.
Rechtsstreit um Leitungswasser
Der Rechtsstreit zwischen der Urlauberin und dem Luxushotel in Italien, der bereits seit Weihnachten 2019 anhängig war, fand nun ein Ende. Der Kassationsgerichtshof in Rom entschied, dass Gäste in Restaurants und Hotels keinen Anspruch auf Leitungswasser haben. Der Fall hatte seinen Ursprung in einem Fünf-Sterne-Hotel in den Dolomiten, wo die Frau über die Feiertage ein Halbpensionspaket gebucht hatte, jedoch keine Getränke inbegriffen waren.
Während des Abendessens bat die Urlauberin mehrfach um ein Glas Leitungswasser. Berichten zufolge bot sie sogar an, für den Service zu bezahlen. Das Hotel wies jedoch alle Anfragen zurück und servierte lediglich Mineralwasser, das mit etwa sieben Euro zu Buche schlug.
Gerichtliche Auseinandersetzung
Daraufhin entschied sich die Urlauberin, rechtliche Schritte einzuleiten. Sie argumentierte, dass Trinkwasser ein Grundrecht sei und forderte eine Entschädigung in Höhe von rund 2700 Euro aufgrund der zusätzlichen Kosten und der erlittenen Unannehmlichkeiten.
Die Richter wiesen die Klage jedoch in mehreren Instanzen zurück, was schließlich zur Entscheidung des obersten Gerichts führte. Der Kassationsgerichtshof stellte klar, dass es im italienischen Recht keine Vorschrift gibt, die Restaurants oder Hotels dazu verpflichtet, Leitungswasser auszuschenken. Die Entscheidung, ob ein Gast Leitungswasser erhalten kann, liegt demnach im Ermessen des jeweiligen Betriebs.
Die Richter schlossen daher die Schadenersatzansprüche der Urlauberin aus und bestätigten die Position des Hotels.
Quellen: n-tv
Bildquelle: Andreas Levers from Potsdam, Germany via Wikimedia Commons (CC BY 2.0)








