Ein Berliner Restaurant muss seine Toiletten-Gebühr einstellen, nachdem das Kammergericht entschied, dass die Nutzung für Gäste kostenlos sein muss. Die Verbraucherzentrale hatte erfolgreich geklagt, nachdem das Restaurant eine Flatrate für Toilettengänge angeboten hatte.
Verbraucherzentrale siegt vor Gericht: Berliner Restaurant bot Gästen eine Toiletten-Flatrate | Leben & Wissen

Gericht untersagt Toilettengebühr in Restaurant
Berlin – Gäste eines Restaurants, die die Toilette aufsuchen möchten, dürfen dafür nicht zusätzlich zur Kasse gebeten werden. Diese Entscheidung traf das Kammergericht Berlin und erklärte die Toilettengebühr eines Gastronomiebetriebs für unzulässig. Der Hintergrund dieser Entscheidung ist eine Klage der Verbraucherzentrale Berlin, die gegen ein Restaurant vorgegangen war, das sogar eine „Toilettenflatrate“ anbot. Zunächst wurde das Unternehmen abgemahnt, bevor der Fall schließlich vor Gericht landete. Das Urteil, das bereits am 8. September 2025 gefällt wurde, ist nun rechtskräftig, wie die Verbraucherzentrale mitteilte.
Toilettenflatrate als Streitpunkt
Auslöser für die rechtlichen Auseinandersetzungen war ein Oktoberfest in Berlin-Friedrichshain. Die Kochzirkel GmbH hatte die „Spree-Wiesn“ in einer Gaststätte am Postbahnhof veranstaltet. Gäste mussten für die Nutzung der Toilette eine Gebühr entrichten: Entweder 1 Euro pro Toilettengang oder eine „Toilettenflatrate“ für 5 Euro, die den gesamten Abend galt.
Die Verbraucherzentrale stellte fest, dass dieses Gebührenmodell gegen die Gaststättenverordnung verstößt. Diese schreibt vor, dass ab einer bestimmten Größe oder bei mehr als zehn Sitzplätzen kostenlose Toiletten für die Gäste bereitgestellt werden müssen. Nachdem das Restaurant auf die Abmahnung nicht reagierte, reichte die Verbraucherzentrale eine Unterlassungsklage beim Kammergericht ein, das den Verbraucherschützern recht gab.
Pflicht zur Bereitstellung von Toiletten
„Gastronomen sind gemäß der Gaststättenverordnung verpflichtet, die Toilettennutzung für ihre Gäste kostenfrei anzubieten. Die Nutzung durch Nicht-Gäste kann hingegen aufgrund des Hausrechts untersagt oder gegen eine geringe Gebühr gestattet werden“, erklärte Claudia Both von der Verbraucherzentrale Berlin. „Gäste, die in einem Restaurant aufgefordert werden, eine Toilettengebühr zu zahlen, sollten sich weigern und auf die geltenden Bestimmungen der Gaststättenverordnung hinweisen.“
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Bildquelle: Bildquelle: Jan Antonin Kolar auf Unsplash








