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Wie sollten Mitarbeiter reagieren, wenn der Chef unangemessen wird?

Ein Mittelfinger des Chefs kann je nach Kontext unterschiedliche Bedeutungen haben. Ein Arbeitsrechtsanwalt erklärt, wann solch ein Verhalten als Beleidigung gilt und welche Schritte Mitarbeiter unternehmen können, wenn sie sich schikaniert fühlen.

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Frage aus dem Arbeitsrecht: Darf mein Chef mir den Mittelfinger zeigen?
KI-generiert

Mitarbeiter, die sich unangemessen verhalten, müssen oft mit Konsequenzen rechnen. Doch was geschieht, wenn der Chef selbst zum Rüpel wird? Ein Arbeitsrechtsexperte erläutert, welche Verhaltensweisen von Vorgesetzten akzeptabel sind und welche nicht.

Der Mittelfinger ist sicherlich kein Zeichen für eine respektvolle Kommunikation. Dennoch ist er nicht automatisch eine Beleidigung.

„Wenn mein Chef mir den Mittelfinger zeigt, hängt es stark vom Kontext ab“, erklärt Peter Meyer, Fachanwalt für Arbeitsrecht.

So könnte ein Mittelfinger auf der Baustelle während eines lockeren Gesprächs über Fußball als Bagatelle angesehen werden.

„In einem formellen Meeting hingegen könnte dies als Beleidigung gewertet werden“, fügt der Experte hinzu.

Die Bewertung solcher Gesten ist also komplex, da jede Beleidigung vom jeweiligen Kontext abhängt.

Pflicht des Arbeitgebers zur Klärung

Der Rat für betroffene Mitarbeiter lautet: Wenn sich jemand schikaniert oder systematisch angefeindet fühlt, sollte er dies ansprechen und gegebenenfalls den Betriebsrat, Personalrat oder, falls vorhanden, den Vorgesetzten des Chefs konsultieren. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, sich mit dem Sachverhalt auseinanderzusetzen, wenn ein betroffener Mitarbeiter ihn anspricht.

Um die eigene Aussage zu untermauern, ist es ratsam, sich mit Kollegen auszutauschen. Oft sind mehrere Mitarbeiter von ähnlichen Anfeindungen betroffen, und deren gemeinsame Aussagen können mehr Gewicht haben.

Wenn sich eine Führungskraft im Ton vergreift, ist das nicht nur ein Zeichen für schlechten Führungsstil, sondern verletzt auch die besondere Fürsorgepflicht des Arbeitgebers. Angestellte müssen vor psychischen und physischen Gesundheitsschäden geschützt werden. Unsachliche Kritik oder das Anschreien von Mitarbeitern können zu einer erhöhten psychischen Belastung führen.

Was können Arbeitnehmer unternehmen?

Als ersten Schritt sollten Mitarbeiter die Führungskraft auf das unangemessene Verhalten hinweisen und darum bitten, ihre Kritik in Zukunft sachlich zu äußern. Es ist wichtig, solche Gespräche zu dokumentieren und festzuhalten, wer anwesend war. Diese Aufzeichnungen können im Zweifelsfall vor Gericht hilfreich sein.

Wenn keine Besserung eintritt, müssen die Mitarbeiter den nächsten Schritt gehen, indem sie vom Arbeitgeber verlangen, dass dieser auf die Führungskraft einwirkt.

In der Regel wird der Arbeitgeber versuchen, die Führungskraft zu unterstützen, um deren Autorität nicht zu untergraben. Arbeitnehmer sollten sich daher darauf einstellen, dass es schwierig sein kann, in dieser Angelegenheit etwas zu erreichen.

Wichtig zu wissen: Unsachliche Kritik in Form von Beleidigungen kann laut dem Strafgesetzbuch sogar strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.

Zur Person: Peter Meyer ist Fachanwalt für Arbeitsrecht und Mitglied des geschäftsführenden Ausschusses der Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV).

TS