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Wie umgehen Reiseveranstalter die hohen Kerosinpreise ohne Nachzahlungen?

Trotz steigender Kerosinpreise müssen Reisende keine Nachzahlungen für bereits gebuchte Urlaube befürchten. Die großen Anbieter garantieren, dass die Preise stabil bleiben und keine Flugausfälle erwartet werden.

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Trotz hoher Kerosinpreise: Reiseveranstalter wollen keine Nachzahlungen für gebuchte Urlaube fordern
KI-generiert

Die großen deutschen Reiseveranstalter haben angekündigt, dass sie trotz der aktuellen hohen Kerosinpreise keine nachträglichen Preiserhöhungen für bereits gebuchte Reisen vornehmen werden. Dies wurde in einer Umfrage unter Anbietern wie Tui, Alltours und Dertour berichtet.

Die Reiseanbieter versichern, dass Kunden sich keine Sorgen um die Streichung ihrer Urlaubsreisen machen müssen.

„Bei uns fällt nichts aus“,

erklärte Aage Dünhaupt, Sprecher von Tui, und fügte hinzu, dass die Gäste ihren gebuchten Sommerurlaub wie geplant genießen können. Auch Jens Völmicke, Sprecher von Alltours, betonte, dass man von stabilen Reiseplänen ausgehe.

Allerdings könnte sich die Situation für zukünftige Buchungen ändern. Christoph Debus, der Geschäftsführer der Dertour-Group, äußerte sich dazu:

„Im Moment steigt der Kerosinpreis. Wenn dies auf dem Niveau bleibt, können wir Kostensteigerungen für zukünftige Buchungen nicht ausschließen.“

Reiseveranstalter haben das Recht, die Preise nachträglich zu erhöhen, wenn dies vertraglich vereinbart wurde und die gestiegenen Kosten nachweislich erforderlich sind. In der Regel enthalten die Geschäftsbedingungen der Anbieter sogenannte Änderungs-Vorbehaltsklauseln.

Rechtliche Rahmenbedingungen für Preiserhöhungen

Laut den geltenden Gesetzen können höhere Treibstoffkosten nach Abschluss des Reisevertrags als Grund für eine Preiserhöhung herangezogen werden. Ein solcher Preisaufschlag muss jedoch spätestens 20 Tage vor Reisebeginn mitgeteilt werden. Bei einer Erhöhung von mehr als 8 Prozent haben die Kunden ein Sonderrücktrittsrecht. Im Gegensatz dazu dürfen Airlines den Ticketpreis für individuell Reisende nicht nachträglich erhöhen, da dies eine Vertragsänderung darstellen würde.

Keine Streichungen von Reisen zu befürchten

Aktuell müssen Reisende keine Streichungen ihrer Flüge befürchten.

„Wir gehen davon aus, dass unsere Gäste wie geplant ihren gebuchten Sommerurlaub genießen können“,

sagte Völmicke. Debus von Dertour ergänzte, dass man für die Sommerferien und den Herbst mit einer stabilen Kapazität rechne. Sollte es aufgrund von Kerosinmangel zu Änderungen im Flugplan kommen, werde man die Gäste umgehend informieren und nach Alternativen suchen.

Rechte der Verbraucher bei Flugausfällen

Falls ein bereits gebuchter Flug gestrichen wird, haben Verbraucher gemäß europäischem Recht Anspruch auf die Erstattung des Ticketpreises oder auf eine Umbuchung auf einen anderen Flug. Dies gilt, wenn die Fluggesellschaft ihren Sitz in der EU hat oder der Flug von einem EU-Flughafen abfliegt. Bei Flugstreichungen, die weniger als 14 Tage vor Abflug mitgeteilt werden, können Betroffene zusätzlich Entschädigungen von bis zu 600 Euro erhalten, gemäß der EU-Fluggastrechte-Verordnung.


Quellen: n-tv

TS