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Getötete Zwölfjährige – Zwei Mädchen gestehen

Der Fall sorgt für Bestürzung: Eine Zwölfjährige wird erstochen – mutmaßlich von Gleichaltrigen. Auch nachdem diese die Tat gestanden haben, sind noch viele Fragen offen.

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Polizisten suchen in der Nähe des Fundorts der getöteten Luise nach weiteren Hinweisen.
Foto: Roberto Pfeil/dpa

Nach dem Gewaltverbrechen an der zwölfjährigen Luise aus dem nordrhein-westfälischen Freudenberg ermitteln Polizei und Staatsanwaltschaft zu den Hintergründen des Falls. Noch offen war zunächst, ob die Polizei bereits eine Tatwaffe gefunden hat. Zum Motiv machten die Ermittler mit Verweis auf die noch strafunmündigen Kinder keine Angaben.

Zwei Mädchen im Alter von 12 und 13 Jahren haben gestanden, die Zwölfjährige erstochen zu haben. Die mutmaßlichen Täterinnen und das Opfer sollen sich gekannt haben.

Justizminister Buschmann bestürzt

Bundesjustizminister Marco Buschmann reagierte gestern Abend tief entsetzt. Kinder unter 14 Jahren würden zwar strafrechtlich nicht belangt, «aber unsere Rechtsordnung kennt andere Wege, um darauf zu reagieren, etwa das Kinder- und Jugendhilferecht sowie das Familienrecht», sagte der FDP-Politiker der Deutschen Presse-Agentur.

Die Zwölfjährige war seit Samstag vermisst worden und am Sonntag tot in der Nähe eines Radweges auf rheinland-pfälzischem Gebiet unmittelbar an der Landesgrenze zu Nordrhein-Westfalen gefunden worden. Bei der Obduktion wurden zahlreiche Messerstiche festgestellt. Das Mädchen sei verblutet.

Die tatverdächtigen Mädchen gerieten ins Visier der Ermittler, weil ihre Aussagen aus einer ersten Anhörung im Widerspruch zu den Aussagen anderer Zeugen standen. Bei einer nochmaligen Anhörung im Beisein von Erziehungsberechtigten und Psychologen seien sie am Montag mit den Widersprüchen konfrontiert worden und hätten die Tat schließlich gestanden, hieß es von den Ermittlern. Beide Mädchen seien der Polizei zuvor nicht aufgefallen.

Mutmaßliche Täterinnen in Obhut des Jugendamtes

Die mutmaßlichen Täterinnen sind laut dem Leiter der Staatsanwaltschaft Koblenz, Mario Mannweiler, «in einem geschützten Raum in der Obhut des Jugendamtes».

Kinder, die noch keine 14 Jahre alt sind, wenn sie ein Verbrechen begehen, gelten nach dem Gesetz als schuldunfähig. Denn es wird davon ausgegangen, dass sie die Folgen ihres Handelns noch nicht ausreichend überblicken. Sie können nicht vor Gericht gestellt und nicht verurteilt werden. Nach Angaben von Polizei und Staatsanwaltschaft gibt es aktuell keinen Hinweis auf die Beteiligung sonstiger Personen, insbesondere auch nicht von Erwachsenen.

Seltene Gewaltverbrechen: Wenn Kinder töten

Kinder unter 14 Jahren werden sehr selten als Tatverdächtige im Bereich Gewaltkriminalität registriert. Darunter fällt etwa gefährliche und schwere Körperverletzung, sexueller Missbrauch, Körperverletzung mit Todesfolge, Totschlag und Mord.2021 ist die Zahl der tatverdächtigen Kinder in diesem Bereich gegenüber dem Vorjahr angestiegen (7477 zu 7103).

Verglichen mit 2019 gab es 2021 jedoch einen Rückgang von rund zehn Prozent. Betrachtet man nur Straftaten gegen das Leben über einen Zeitraum von 20 Jahren, schwankt die Anzahl der tatverdächtigen Kinder jährlich zwischen 4 und 21, wie aus der polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) hervorgeht.

2021 waren es 19 tatverdächtige Kinder bei Delikten gegen das Leben, darunter vier Mädchen. Zum Vergleich: Laut Statistischem Bundesamt lebten in diesem Jahr rund 8,5 Millionen Kinder unter 14 Jahren in Deutschland.

Zuletzt hat ein Mord im niedersächsischen Salzgitter Aufsehen erregt, an dem ein Kind beteiligt war: Ein 14-Jähriger und ein nicht strafmündiger 13-Jähriger erstickten im Juni 2022 eine 15-jährige Jugendliche. 2016 schlug ein 13-Jähriger in Bad Schmiedeberg (Sachsen-Anhalt) einen gleichaltrigen Jungen mehrfach so heftig gegen den Kopf, dass dieser starb.

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dpa