In Dresden unterstützen 16 Schiedsstellen bei der außergerichtlichen Konfliktlösung, wobei im letzten Jahr 21 Schlichtungsverfahren durchgeführt und in 14 Fällen Einigungen erzielt wurden. Ehrenamtliche Friedensrichter werden weiterhin gesucht.
16 Schiedsstellen bieten Unterstützung zur Beilegung von Rechtskonflikten

Nicht jeder Konflikt muss vor Gericht ausgetragen werden. In Dresden stehen 16 Schiedsstellen zur Verfügung, die darauf abzielen, Streitigkeiten auf unbürokratische, kostengünstige und außergerichtliche Weise zu klären. Die Verfahren zur Schlichtung sind freiwillig und zeigen häufig Erfolge. Sollte eine Einigung nicht zustande kommen, bleibt der Weg zu den Gerichten weiterhin offen. Im vergangenen Jahr wurden von den Dresdner Schiedsstellen insgesamt 21 Schlichtungsverfahren durchgeführt, wobei in 14 Fällen eine Einigung erzielt werden konnte. Darüber hinaus fanden 66 Beratungen ohne formelles Schlichtungsverfahren statt.
Die Schiedsstellen bieten Unterstützung bei verschiedenen Konflikten, darunter Nachbarschaftsstreitigkeiten, die beispielsweise Lärm oder Abstände von Pflanzen betreffen, sowie bei vermögensrechtlichen Ansprüchen wie Mietstreitigkeiten und Beleidigungen. Zudem sind die Schiedsstellen im Rahmen des Sühneverfahrens bei bestimmten Strafsachen verpflichtet, bevor Privatklagen in Fällen wie Hausfriedensbruch, Beleidigung, Verletzung des Briefgeheimnisses, Körperverletzung, Bedrohung und Sachbeschädigung eingereicht werden. Für weitere Informationen zur Notfallhilfe und den Reaktionen der Bürger in solchen Situationen, können Sie hier nachlesen.
Jede Schiedsstelle besteht aus einer Friedensrichterin oder einem Friedensrichter sowie einer Protokollführerin oder einem Protokollführer, die beide ehrenamtlich tätig sind. Diese Personen werden durch den Stadtrat gewählt und sind in der Regel für einen Zeitraum von fünf Jahren im Amt. Sie bieten Sprechstunden an und vereinbaren Termine. Das Schlichtungsverfahren wird auf Antrag einer der Konfliktparteien eingeleitet, wobei beide Parteien verpflichtet sind, persönlich zur Verhandlung zu erscheinen. Die Verhandlungen finden nicht öffentlich statt.
Es werden weiterhin ehrenamtliche Friedensrichterinnen und Friedensrichter gesucht, die in einer Schiedsstelle mitwirken möchten. Voraussetzung für die Mitarbeit ist, dass die Personen keine zugelassenen Rechtsanwälte oder bestellten Notare sind und nicht als Berufsrichter, Staatsanwälte, Polizei- oder Justizbeamte tätig sind oder geschäftsmäßig mit der Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten betraut sind. Eine monatliche Entschädigung wird gezahlt.
Interessierte können sich an das Rechtsamt in der Lingnerallee 3, 01069 Dresden, wenden. Kontaktmöglichkeiten bestehen telefonisch unter 0351-4889541 oder per E-Mail an rechtsamt@dresden.de.
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Quellen: dresden
Bildquelle: KI generiert








