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Über 210.000 Strafakten: Cannabis-Legalisierung führt zu Überlastung der Justiz

Amnestieregelung für Altfälle sorgt für massive Überprüfungen – Länder und Richterbund kritisieren, Gesundheitsminister schätzt Aufwand geringer ein.

Nach dem vom Bundestag beschlossenen Gesetz sollen Besitz und Anbau von Cannabis mit Vorgaben für Volljährige zum Eigenkonsum vom 1. April an erlaubt sein. Teil des Gesetzes: eine Amnestieregelung für Altfälle.
Foto: Christian Charisius/dpa

Das Gesetz zur Cannabis-Legalisierung führt nach einem Medienbericht dazu, dass bundesweit mehr als 210.000 Strafakten überprüft werden müssen. Alleine im bevölkerungsreichsten Bundesland Nordrhein-Westfalen wären 60.000 Fälle (Stand 15. März 2024) erneut anzuschauen, wie eine Anfrage der «Deutschen Richterzeitung» bei den Justizministerien der Länder ergab.

Länder befürchten Überlastung der Justiz 

Hintergrund ist die im Gesetz vorgesehene Amnestieregelung für Altfälle. Aus den Ländern und vom Deutschen Richterbund (DRB), Herausgeber der Richterzeitung, gibt es daran Kritik. Sie befürchten eine Überlastung der Justiz. Der Bundesdrogenbeauftragte Burkhard Blienert warb dagegen bei den Ländern dafür, den Weg für die umstrittene Legalisierung von Cannabis freizumachen.

«Für die Staatsanwaltschaften bedeuten die Amnestiepläne konkret, dass sie alle Strafakten mit Bezug zum Betäubungsmittelgesetz nochmals händisch daraufhin auswerten müssen, ob die betroffenen Sachverhalte nach der neuen Rechtslage straflos wären», sagte Richterbund-Geschäftsführer Sven Rebehn der Deutschen Presse-Agentur. Es müsse ermittelt werden, ob es bei dem Betäubungsmittelverstoß um Cannabis ging und um welche Menge es sich dabei handelte. 

Tausende Verfahren in den Ländern überprüfen

Laut der Umfrage der Richterzeitung müssen in Hessen aufgrund der Amnestieregelung für Altfälle 34.000 Verfahren überprüft werden. In Bayern sind es 29.000 Fälle und in Baden-Württemberg 25.000. In Berlin, mit etwa 3,87 Millionen Einwohnern, geht es um 3500 Verfahren.

Nach dem vom Bundestag beschlossenen Gesetz wird der Besitz und Anbau der Droge mit zahlreichen Vorgaben für Volljährige zum Eigenkonsum ab dem 1. April erlaubt sein. Das Gesetz wird am 22. März dem Bundesrat vorgelegt. Obwohl keine Zustimmung erforderlich ist, könnte die Länderkammer den Vermittlungsausschuss anrufen und das Verfahren somit verzögern.

Bereits verhängte Haft- oder Geldstrafen wegen Cannabis-Delikten, die nach dem Gesetz in Zukunft nicht mehr strafbar sind, sollen beim Inkrafttreten erlassen beziehungsweise eingetragene Verurteilungen aus dem Bundeszentralregister gelöscht werden.

Lauterbach weist Kritik zurück

Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) hat die Kritik der Länder abgelehnt. Das Bundesgesundheitsministerium schätzt, dass bundesweit maximal 7500 komplexe Verfahren kurzfristig überprüft werden müssen. Es handelt sich um Fälle, in denen Straftäter aufgrund mehrerer Delikte inhaftiert wurden und geklärt werden muss, wie sich eine Amnestie auf das Gesamturteil auswirkt. Der Deutsche Richterbund erklärte, dass die genannten niedrigeren Zahlen sich nur auf Haftfälle beziehen und somit nur einen kleinen Teil des tatsächlichen Aufwands betreffen.

dpa