Sie stehen für mehr Menschlichkeit in schlimmen Zeiten: Die Genfer Konventionen sollen Zivilisten und Kriegsopfer in kriegerischen Auseinandersetzungen schützen. Zumindest auf dem Papier.
75 Jahre humanitäres Völkerrecht und Kriegsgräuel ohne Ende

Die Schrecken des Zweiten Weltkriegs haben die Welt aufgerüttelt: Auch in Kriegszeiten müssen bestimmte Regeln der Menschlichkeit eingehalten werden, befanden Regierungen. Am 12. August 1949 wurden die vier Genfer Konventionen verabschiedet, die Grundlage des humanitären Völkerrechts bilden. Zum 75. Jahrestag der Unterzeichnung stehen jedoch vor allem immer häufiger Verstöße im Fokus der Schlagzeilen, wie der russische Angriff auf die Ukraine, Israels Antiterrorkrieg im Gazastreifen, der Machtkampf im Sudan und viele andere.
«Ist der Versuch, Menschlichkeit auch in Kriegszeiten zu wahren, also gescheitert?», fragt Historiker Johannes Piepenbrink in der Zeitschrift «Aus Politik und Zeitgeschichte» der Bundeszentrale für politische Bildung in Bonn. Rechtswissenschaftler Pierre Thielbörger von der Universität Bochum sagt: nein. Schließlich seien unter Verweis auf Verletzungen Wirtschaftssanktionen oder völkerstrafrechtliche Verfahren möglich, deswegen überlegten viele Regierungen sehr genau, wie sie sich verhalten, sagt er der Deutschen Presse-Agentur.
Die Ursprünge
Die Genfer Konventionen wurden von dem Schweizer Henry Dunant ins Leben gerufen. Im Jahr 1859 war er so schockiert über das Leiden verwundeter Soldaten auf dem Schlachtfeld von Solferino in Italien, dass er vorschlug, neutrale Hilfsorganisationen zur Versorgung der Verwundeten zu gründen. Daraus entstand 1863 die Rotkreuz-Bewegung. Darüber hinaus einigten sich Regierungsvertreter im Jahr 1864 auf das erste Genfer Abkommen über den Schutz von Verwundeten und die Neutralität des Sanitätspersonals.
Dieser Meilenstein des humanitären Völkerrechts wurde 1949 während einer diplomatischen Konferenz mit fast 20 Staaten ergänzt. Mittlerweile haben 196 Länder die Genfer Konventionen ratifiziert.
Was die Konventionen schützen
Die vier Konventionen bestimmen die Behandlung von Verwundeten und Kranken an Land und auf See, den würdigen Umgang mit Kriegsgefangenen und den Schutz von Zivilpersonen in Kriegszeiten, im eigenen Land oder besetzten Gebieten. Dazu gab es später Zusatzprotokolle, unter anderem zur Anwendung des humanitären Völkerrechts auch bei innerstaatlichen Konflikten. «Die Regeln der Genfer Konventionen und der Zusatzprotokolle von 1977 sind heute weitgehend ins Völkergewohnheitsrecht eingegangen und gelten für alle Staaten und alle Konfliktparteien», präzisiert das Schweizer Außenministerium.
Die Verstöße
Wenn Russland Raketen auf Wohnhäuser in der Ukraine abfeuert, wenn Israel zur Verstörung einer Terrorzelle im Gazastreifen Gebäude in Schutt und Asche legt, wenn Kriegsparteien im Sudan Städte belagern und Hunderttausende zum Hungern verdammen: Das verstößt gegen die Genfer Konventionen.
Auch die USA versuchten, die Konventionen auszuhebeln: Sie bezeichneten mutmaßliche Drahtzieher der Terroranschläge von 2001, die sie festgenommen hatten, als «unlawful combattants» (ungesetzliche Kämpfer), die nicht geschützt seien. Rechtsexperten wiesen das zurück. Ebenso verletzt die Terrororganisation Hamas die Konventionen, wenn sie aus Moscheen heraus Raketen auf Israel abfeuert oder Zivilisten als Schutzschilde missbraucht.
Verlieren die Konventionen also an Bedeutung?
Zwar gibt es in den Genfer Konventionen keine Sanktionen, aber sie würden oft herangezogen, um Missachtung zu ahnden, sagt Rechtswissenschaftler Thielbörger. So seien die EU-Sanktionen gegen Russland mit Verstößen gegen das humanitäre Völkerrecht in der Ukraine begründet worden, ebenso die Ermittlungen des Internationalen Strafgerichtshofs gegen den russischen Präsidenten Wladimir Putin, sowie gegen israelische Politiker und Hamas-Funktionäre. «Das Völkerstrafrecht hilft hier also, das humanitäre Völkerrecht durchzusetzen», sagte er der dpa.
Zudem änderten Staatsvertreter mit Blick auf das humanitäre Völkerrecht Äußerungen und Handlungen, etwa, was Waffenlieferungen an Israel angehe. «Dies liegt eben auch an der Sorge, dass mit diesen Waffen im Gazastreifen Verletzungen des humanitären Völkerrechts begangen werden könnten. Das humanitäre Völkerrecht hat also auch hier direkten Einfluss auf nationale Außenpolitik.»
Problem: nicht staatliche Akteure
1949 gingen die Unterzeichner von staatlichen Akteuren in bewaffneten Konflikten aus, aber immer öfter sind an Konflikten andere bewaffnete Gruppen beteiligt. Erst waren es Befreiungsbewegungen im Kampf gegen Kolonialmächte, heute sind es zum Beispiel die Hamas im Gazastreifen, die Hisbollah-Miliz im Libanon oder die Huthi im Jemen. Auch für sie gilt spätestens seit den Zusatzprotokollen von 1977 das humanitäre Völkerrecht. Thielbörger verweist auch auf das Völkergewohnheitsrecht, Regeln, die auch ohne Vertrag bestehen und ein Mindestmaß an Menschlichkeit verlangen. «Dieses Gewohnheitsrecht ist im Völkerrecht besonders wichtig und entwickelt sich ständig fort, ohne dass alle Staaten einen neuen Vertrag unterschreiben müssen, was oft schwierig ist und lange dauert», sagt er.
Was ist zu tun, um die Einhaltung zu fördern?
«Staaten und Konfliktparteien müssen nun mit gutem Beispiel vorangehen» verlangt Laurent Gisel, Jurist des Internationalen Komitees vom Roten Kreuz (IKRK). «Die Einhaltung des Kriegsrechts zu einer politischen Priorität zu erheben, ist unerlässlich, um sicherzustellen, dass diese Gesetze die Menschheit in Konfliktzeiten weiterhin schützen.»
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